G-20-Gegner soll wegen »schädlicher Neigungen« in U-Haft bleiben
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG), sieht bei einem 18-Jährigen, Fabio V. „schädliche Neigungen“ und stellt „erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel fest.” Er soll weiter, ohne Anklage, in Haft bleiben.
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