Legal geheim überwachen
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Sachsen-Anhalt: Landtag stimmt heute über neues Polizeigesetz ab
Von Susan Bonath
Junge Welt, 20. Februar 2013
Was ist eine »gegenwärtige Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes, eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person«? Das soll die Polizei in Sachsen-Anhalt künftig vermehrt selbst entscheiden dürfen. Das Parlament will am heutigen Mittwoch vormittag mit den Stimmen von CDU und SPD eine Änderung zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) beschließen. Damit sollen die Befugnisse der Beamten deutlich ausgeweitet werden. Die Linkspartei, deren Jugendverband [’-solid] und die Grünen rufen zu Protestaktionen unter dem Motto »Freiheit stirbt mit Sicherheit« auf. Treffpunkt ist heute um 9.30 Uhr vor dem Magdeburger Landtag.
Linke und Grüne halten Teile der Novelle, die bereits zum 1. März in Kraft treten soll, für verfassungswidrig und wollen dagegen klagen. So soll es Beamten zur Abwehr einer vermeintlichen Bedrohung erlaubt sein, präventiv Telefonate mitzuhören, Handys zu orten, private Computer mit Hilfe sogenannter Trojaner zu durchsuchen, medizinische Zwangstests anzuordnen und sogar Funknetze ohne richterlichen Beschluß ausschalten zu lassen. Zudem erlaubt das neue Gesetz Polizisten, Personen bei einfachen Verkehrskontrollen »zur Eigensicherung« zu filmen. Was der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Uwe Petermann, als »präventive Maßnahme gegen mögliche Angriffe aus dem Rückhalt« begrüßt, ist für die Linke-Abgeordnete Henriette Quade ein Indiz dafür, daß die Polizei offenbar künftig im Zuge des Personalabbaus Ein-Mann-Streifen fahren soll. Quade kritisiert zudem, daß Beamte bei Großeinsätzen weiterhin ungekennzeichnet bleiben sollen.
Die Novelle wird bereits seit Juli 2012 im Landtag diskutiert. Die SPD hatte die CDU aufgefordert, einige Passagen, beispielsweise die zu Zwangstests auf Infektionen, zu überprüfen. Zudem hatten die Sozialdemokraten einen Mitgliederentscheid durchgeführt, bei dem sich die Parteibasis mehrheitlich für eine Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten in geschlossenen Einsätzen aussprach. Mittlerweile hat sich die SPD jedoch dem Willen ihres Koalitionspartners gebeugt. Am 13. Februar lehnten die Regierungsfraktionen im Innenausschuß des Landtages sämtliche Änderungsanträge der Opposition ab. Damit ließen sie auch Kritik von Rechtswissenschaftlern an sich abprallen, die bei einer Anhörung im Dezember auf genauere Formulierungen gedrungen hatten. Sie hatten z.B. moniert, daß dem Entwurf zufolge die Möglichkeit einer einfachen Körperverletzung ausreiche, um Mobilfunknetze – und damit gleichzeitig den Notruf – auszuschalten. Die CDU versichert, dies nur im Fall von Geiselnahmen oder Bombenanschlägen zu erwägen. Die Oppositionsparteien sind sich dagegen einig, daß mit dem Gesetz »auch im Vorfeld von Demonstrationen der Handyverkehr lahmgelegt werden kann«.
Die CDU rechtfertigt das Gesetz unter anderem mit ähnlichen Vorschriften in anderen Bundesländern. In der Tat verschärfte etwa Baden-Württembergs Landesregierung aus Grünen und SPD erst im Herbst ihr Gesetz. Dort darf die Polizei nun Personendaten länger aufbewahren und an ausländische Behörden weiterreichen sowie verdeckte Ermittler präventiv einsetzen. In Brandenburg ist es Beamten bereits seit 2006 gestattet, vorsorglich Handys zu orten und Wohnräume zu überwachen. In Hessen dürfen sie seit 2009 Telefonate abhören, den Mobilfunk stören und Nummernschildscanner einsetzen. In Thüringen allerdings hat das Landesverfassungsgericht im November zahlreiche geheime Überwachungsmethoden wie das Abhören von Telefonen von Rechtsanwälten oder bestimmte Eingriffe in die Privatsphäre als verfassungswidrig eingestuft und präzisere Regelungen gefordert.
Linke und Grüne halten Teile der Novelle, die bereits zum 1. März in Kraft treten soll, für verfassungswidrig und wollen dagegen klagen. So soll es Beamten zur Abwehr einer vermeintlichen Bedrohung erlaubt sein, präventiv Telefonate mitzuhören, Handys zu orten, private Computer mit Hilfe sogenannter Trojaner zu durchsuchen, medizinische Zwangstests anzuordnen und sogar Funknetze ohne richterlichen Beschluß ausschalten zu lassen. Zudem erlaubt das neue Gesetz Polizisten, Personen bei einfachen Verkehrskontrollen »zur Eigensicherung« zu filmen. Was der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Uwe Petermann, als »präventive Maßnahme gegen mögliche Angriffe aus dem Rückhalt« begrüßt, ist für die Linke-Abgeordnete Henriette Quade ein Indiz dafür, daß die Polizei offenbar künftig im Zuge des Personalabbaus Ein-Mann-Streifen fahren soll. Quade kritisiert zudem, daß Beamte bei Großeinsätzen weiterhin ungekennzeichnet bleiben sollen.
Die Novelle wird bereits seit Juli 2012 im Landtag diskutiert. Die SPD hatte die CDU aufgefordert, einige Passagen, beispielsweise die zu Zwangstests auf Infektionen, zu überprüfen. Zudem hatten die Sozialdemokraten einen Mitgliederentscheid durchgeführt, bei dem sich die Parteibasis mehrheitlich für eine Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten in geschlossenen Einsätzen aussprach. Mittlerweile hat sich die SPD jedoch dem Willen ihres Koalitionspartners gebeugt. Am 13. Februar lehnten die Regierungsfraktionen im Innenausschuß des Landtages sämtliche Änderungsanträge der Opposition ab. Damit ließen sie auch Kritik von Rechtswissenschaftlern an sich abprallen, die bei einer Anhörung im Dezember auf genauere Formulierungen gedrungen hatten. Sie hatten z.B. moniert, daß dem Entwurf zufolge die Möglichkeit einer einfachen Körperverletzung ausreiche, um Mobilfunknetze – und damit gleichzeitig den Notruf – auszuschalten. Die CDU versichert, dies nur im Fall von Geiselnahmen oder Bombenanschlägen zu erwägen. Die Oppositionsparteien sind sich dagegen einig, daß mit dem Gesetz »auch im Vorfeld von Demonstrationen der Handyverkehr lahmgelegt werden kann«.
Die CDU rechtfertigt das Gesetz unter anderem mit ähnlichen Vorschriften in anderen Bundesländern. In der Tat verschärfte etwa Baden-Württembergs Landesregierung aus Grünen und SPD erst im Herbst ihr Gesetz. Dort darf die Polizei nun Personendaten länger aufbewahren und an ausländische Behörden weiterreichen sowie verdeckte Ermittler präventiv einsetzen. In Brandenburg ist es Beamten bereits seit 2006 gestattet, vorsorglich Handys zu orten und Wohnräume zu überwachen. In Hessen dürfen sie seit 2009 Telefonate abhören, den Mobilfunk stören und Nummernschildscanner einsetzen. In Thüringen allerdings hat das Landesverfassungsgericht im November zahlreiche geheime Überwachungsmethoden wie das Abhören von Telefonen von Rechtsanwälten oder bestimmte Eingriffe in die Privatsphäre als verfassungswidrig eingestuft und präzisere Regelungen gefordert.