Luftwaffe statt Polizeistreif
Luftwaffe statt Polizeistreife
INNERE SICHERHEIT
VON WOLFGANG JANISCH
Süddeutsche Zeitung, 19. April 2013
INNERE SICHERHEIT
VON WOLFGANG JANISCH
Süddeutsche Zeitung, 19. April 2013
Falls es nicht jeder bemerkt haben sollte: Die Bundeswehr darf künftig im Inland an Antiterror-Einsätzen beteiligt werden. Sie darf dann mit ihren Kampfjets fliegen, sie darf ihre Panzer rollen lassen, und was sie sonst noch so zur Verfügung hat. Natürlich gilt diese Befugnis nur höchst ausnahmsweise, nämlich bei besonders schweren Unglücksfällen „katastrophischen Ausmaßes“. Was immer das im Ernstfall heißt.
Wer das entschieden hat? Das Bundesverfassungsgericht. Vergangenes Jahr hat das Plenum des Gerichts dies vorgezeichnet, nun hat der Zweite Senat den Schlusspunkt gesetzt. Erstaunlich daran ist vor allem die Gleichgültigkeit, mit der dies zur Kenntnis genommen wurde. Über die Wiederbewaffnung wurde eine der wichtigsten Debatten der jungen Bundesrepublik geführt, für die Notstandsgesetze des Jahres 1968 gilt nichts anderes. Noch 2005, als entführte Flugzeuge zum Abschuss freigegeben werden sollten, wogte eine aufwühlende Diskussion darüber, was die Bundeswehr darf und was nicht. Und jetzt? Schulterzucken.
Der kühle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist gleichsam im schwarzen Loch des Desinteresses verschwunden. Man wird sich an ihn erinnern, wenn es wieder einmal gilt, Terrorgefahren einzudämmen. Dass sich Sicherheitspolitiker mit dem Ruf nach der Polizeistreife begnügen, wenn die Luftwaffe bereitsteht, ist nicht zu erwarten.
Wer das entschieden hat? Das Bundesverfassungsgericht. Vergangenes Jahr hat das Plenum des Gerichts dies vorgezeichnet, nun hat der Zweite Senat den Schlusspunkt gesetzt. Erstaunlich daran ist vor allem die Gleichgültigkeit, mit der dies zur Kenntnis genommen wurde. Über die Wiederbewaffnung wurde eine der wichtigsten Debatten der jungen Bundesrepublik geführt, für die Notstandsgesetze des Jahres 1968 gilt nichts anderes. Noch 2005, als entführte Flugzeuge zum Abschuss freigegeben werden sollten, wogte eine aufwühlende Diskussion darüber, was die Bundeswehr darf und was nicht. Und jetzt? Schulterzucken.
Der kühle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist gleichsam im schwarzen Loch des Desinteresses verschwunden. Man wird sich an ihn erinnern, wenn es wieder einmal gilt, Terrorgefahren einzudämmen. Dass sich Sicherheitspolitiker mit dem Ruf nach der Polizeistreife begnügen, wenn die Luftwaffe bereitsteht, ist nicht zu erwarten.