70 Jahre Apartheidstaat Israel von deutschen “Linken” gefeiert
Der folgende Antrag der Bundestagsfraktionen Grünen und Linken stellt eine Zeitwende in der Korruption der deutschen Politik dar. Die Antragsteller solidarisieren sich nun ganz öffentlich mit einem Staat, der auf Rassendiskriminierung beruht, eine kolonialistische Politik betreibt und dem Imperialismus dient. Ich traue mich nicht einen solchen schandhaften Text zu kommentieren, sondern stelle ihn Lesern zu Verfügung als einen weiteren historischen Beleg für die Korruption des Bundestags.
Elias Davidsson, 30. April 2018
Deutscher Bundestag Drucksache 19/1850 19. Wahlperiode 25.04.2018
Antrag
der Abgeordneten Omid Nouripour, Sven-Christian Kindler, Agnieszka Brugger, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Konstantin von Notz, Margarete Bause, Renate Künast, Kirsten Kappert-Gonther, Britta Haßelmann, Lisa Badum, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie der Abgeordneten Petra Pau, Dr. Gregor Gysi, Jan Korte, Katja Kipping, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Birke Bull-Bischoff, Dr. Diether Dehm, Brigitte Freihold, Dr. André Hahn, Matthias Höhn, Caren Lay, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Stefan Liebich, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Sören Pell- mann, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE.
70 Jahre Staat Israel
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Gründung des Staats Israels vor 70 Jahren ist eine herausragende und bleibende Leistung, die für uns ein Grund zum Feiern ist. Sie geschah rund fünfzig Jahre nach dem ersten zionistischen Weltkongress und gut drei Jahre nach der Befreiung des deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz. Mit der Unabhängigkeitserklärung definierte Israel sich als „Heimstätte der Jüdinnen und Juden mit gleichen Rechten für alle Bürgerinnen und Bürger“ ohne Unterschied von Religion, Rasse und Geschlecht und reichte seinen Nachbarn „zum Frieden und zu guter Nachbarschaft“ die Hand.
Auschwitz steht stellvertretend für das Menschheitsverbrechen der durch Deutsche organisierten Verfolgung und Ermordung von sechs Millionen europäischen Juden. Die Sicherheit des Staates Israel zu garantieren ist und bleibt vor diesem Hintergrund ein Eckpfeiler deutscher Politik.
Dass Israel seine demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen in einer Weltregion geschaffen und erhalten hat, deren Staaten ansonsten von autoritären, autokratischen und diktatorischen Regimen beherrscht wurden, die Israel zumeist feindlich gegenüberstanden und -stehen, ist eine historische Errungenschaft. In Israel finden Jüdinnen und Juden aus der ganzen Welt einen Schutzraum, in dem sie sicher vor Antisemitismus sind und frei und selbstbestimmt leben können.
Israel blickt heute mit Stolz auf 70 Jahre Demokratie mit einer lebendigen und pluralistischen Zivilgesellschaft und einer immensen Vielfalt in den Formen des Zusammenlebens. Es blickt zurück auf eine Entwicklung aus bescheidenen Anfängen zu einer wohlhabenden, wirtschaftlich leistungsfähigen Gesellschaft.
Die Staatsgründung Israels ging einher mit der Wiederbelebung und Weiterent- wicklung des Hebräischen, einer Sprache, die viele Jahrhunderte lang im Alltag nicht mehr gesprochen wurde. Die daraus entstandenen kulturellen Errungenschaften in Form von Literatur, Theater, Filmen und Musik suchen auf der Welt in einem Land dieser Größe ihresgleichen.
Der Staat Israel entstand trotz des völkerrechtlichen Teilungsplans der Vereinten Nationen in der militärischen Konfrontation, weil seine arabischen Nachbarn dem Plan nicht zustimmten und den jungen Staat bekämpften. Der Staat Israel konnte sich behaupten, doch dies bedeutete für hunderttausende Palästinenserinnen und Palästinenser Flucht und Vertreibung. Obgleich zahlreiche Vorschläge für Regelungen vorliegen, ist der Status dieser Flüchtlinge und Vertriebenen und ihrer Nachfahren bis heute nicht geklärt.
Von Anfang an sah sich der Staat Israel großen und vielfältigen Herausforderungen von außen und innen gegenüber, deren Bewältigung im Laufe der Jahrzehnte eine widersprüchliche und zum Teil paradoxe Realität schuf.
Das Land wurde durch die Zuwanderungswellen von Jüdinnen und Juden aus der ganzen Welt geprägt. Sie stammten vor allem aus Europa, den arabischen Staaten – aus denen Millionen Jüdinnen und Juden in den Jahren nach dem Unabhängig- keitskrieg vertrieben wurden oder vor Pogromen und Attentaten fliehen mussten –, Afrika und der ehemaligen Sowjetunion. Dies hat zu einer lebendigen multi- kulturellen Gesellschaft, aber auch zu ungelösten Spannungen, unter anderem auf- grund unterschiedlicher sozioökonomischer Integration, geführt. Spannungen gibt es auch zwischen Ultraorthodoxen und Säkularen.
Israel ist die stärkste Militärmacht des Nahen Ostens. Dennoch leben viele Israelis in Unsicherheit. Zu den Ursachen gehören die Erfahrung der Welle von Selbst- mordattentaten während der zweiten Intifada ebenso wie die Angriffe durch ext- remistische oder terroristische Gruppierungen aus den palästinensischen Gebieten und dem Libanon und die Vernichtungsdrohungen durch den Iran. Diese werden vom Deutschen Bundestag scharf verurteilt.
Die israelische Demokratie sieht sich heute an verschiedenen Stellen großen Her- ausforderungen gegenüber. Während nach den Worten der Unabhängigkeitserklä- rung des Staates Israel alle Bürgerinnen und Bürger des Staates gleiche Rechte genießen, ist die arabisch-palästinensische Minderheit im Alltag Diskriminierung ausgesetzt. Hinzu kommt, dass die israelische Regierungspolitik in den vergange- nen Jahren die Aktionsmöglichkeiten von regierungskritischen Organisationen zunehmend einschränkt.
Der Krieg von 1967 führte zur Besatzung u.a. der palästinensischen Gebiete. Die Besatzung der Sinai-Halbinsel hat Israel 1982 beendet und das Gebiet im Rahmen des Friedensvertrages an Ägypten zurückgegeben. Die Besatzung in den palästi- nensischen Gebieten hat für die Bevölkerung dort weitreichende Einschnitte in ihre grundlegenden Beteiligungs- und Menschenrechte zur Folge. Der infolge der Oslo-Vereinbarungen mehrheitsfähig gewordene Ansatz einer Zwei-Staaten-Regelung hat durch die Kontroverse über die israelische Siedlungspolitik, die Uneinigkeit zwischen Hamas und PLO und durch die Unbeweglichkeit und schlechte
Regierungsführung der palästinensischen Führung an Akzeptanz verloren. Der Deutsche Bundestag ist dennoch der Überzeugung, dass einzig eine Zwei-Staaten- Regelung des israelisch-palästinensischen Konfliktes es ermöglicht, den Staat Israel als demokratischen Staat mit einer jüdischen Mehrheit in Frieden und Sicherheit dauerhaft zu erhalten und fortzuentwickeln, ohne den Palästinenserinnen und Palästinensern das nationale Selbstbestimmungsrecht zu verweigern.
Deutschland und Israel haben seit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen im Jahre 1965 vielfältige, enge und auch vertrauensvolle Beziehungen miteinander entwickelt. Dies war vor allem vor dem Hintergrund der tiefen Verstrickung aller Ebenen der deutschen Nachkriegsgesellschaft in die Verbrechen des Nationalsozialismus keine Selbstverständlichkeit. Die stetig wachsende Vielfalt und Enge der Beziehungen zwischen Deutschland und Israel, zwischen Deutschen und Israelis, in Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik ist deshalb ein besonderer Grund zur Freude. Alle Versuche, diese Beziehungen zu beschädigen, wie sie etwa die deutsche BDS-Bewegung unternimmt, lehnen wir entschieden ab.
„Unsere normalen Beziehungen sind keine Selbstverständlichkeit und bedürfen der intensiven Pflege“, formulierte der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck. Gerade in einer Zeit, in der es immer weniger Zeitzeugen gibt, ist es wichtig zu betonen, dass die deutsch-israelischen Beziehungen ohne einen Bezug auf die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch Deutsche nicht denkbar sind. Die Erinnerung daran ist angesichts der Veränderungen in beiden Gesellschaften eine sich ständig wandelnde Herausforderung. Sie verbindet uns, aber sie wird in unterschiedlichen Kontexten vollzogen– in Israel im Kontext der Opfer und ihrer Nachfahren und in Deutschland im Kontext der Täterinnen und Täter und ihrer Nachfahren.
Dass Antisemitismus und Israelfeindschaft in Deutschland an den politischen Rändern, aber auch in der Mitte der Gesellschaft heute wieder zunehmen ist des- halb ein besonderer Grund zur Sorge. Der Deutsche Bundestag verurteilt diese Entwicklungen auf das Schärfste und unterstreicht noch einmal die Positionen und Forderungen, die er dazu im interfraktionellen Antrag zur Bekämpfung des Anti- semitismus erst vor kurzem beschlossen hat. Zu diesen Verpflichtungen gehört unter anderem auch eine Pflege und Vertiefung der deutsch-israelischen Begegnungs- und Austauschprogramme, besonders bei jungen Menschen, und die Verstetigung der Alumniarbeit dieser Programme. Der Deutsche Bundestag begrüßt die zwischenzeitliche Ernennung eines Beauftragten für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus durch die Bundesregierung und erneuert die Forde- rung der schnellstmöglichen Umsetzung der weiteren Forderungen des Antrags sowie die Berücksichtigung der Empfehlungen des unabhängigen Expertenrats Antisemitismus.
Die Verantwortung für die industrielle Vernichtung der europäischen Juden und das auch daraus abgeleitete Bekenntnis zum Schutz der Würde aller Menschen unabhängig von ihrer Religion und Herkunft ist ein Teil des deutschen Selbstver- ständnisses, mit dem sich auch diejenigen auseinandersetzen müssen, die lange nach der Befreiung vom Nationalsozialismus hier geboren wurden oder nach Deutschland gekommen sind. Dazu gehört auch die historische Verantwortung für die Existenz und die Sicherheit Israels.
Für den Deutschen Bundestag ist nicht nur in diesem feierlichen Moment die Vertiefung der deutsch-israelischen Beziehungen ein zentrales Anliegen. Wir unterstreichen, dass das Existenzrecht und die Sicherheit Israels auf der Grundlage der Grenzen von 1967 für uns nicht verhandelbar sind.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die herausragenden Beziehungen und politischen Verbindungen zwischen Deutschland und Israel weiter zu erhalten, zu vertiefen, auszubauen und zu fördern;
2. weiterhin für die Existenz und die Sicherheitsinteressen des Staates Israel als einem zentralen Prinzip der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik aktiv einzutreten;
3. sich für die Einhaltung des Völkerrechts durch alle Seiten sowie weiter für eine Lösung des Nahostkonflikts auf Basis einer völkerrechtlich notwendigen Zwei-Staatenregelung für Israel und Palästina einzusetzen und das besonders auch auf europäi- scher Ebene zu tun.
4. mit den Gesprächspartnern und Gesprächspartnerinnen die Frage aufzunehmen, was in Israel sowie von Deutschland aus für die Realisierung dieser Perspektive getan werden kann und dabei die völkerrechtswidrigen Siedlungen als Hindernisse auf dem Weg zum Frieden klar zu benennen,
5. Israels Bewerbung um eine nicht-ständige Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat zu unterstützen;
6. Begegnungsmöglichkeiten, wissenschaftlichen Austausch und wissenschaftliche Kooperationen zwischen Israelis und Paläst- inserinnen und Palästinensern zu fördern und wo möglich auch durch trilaterale Formate zu stärken;
7. Gegenüber der Palästinensischen Autonomiebehörden dafür zu sorgen, dass mit deutschen und europäischen Geldern keine Märtyrerrenten für Familien von Terroristen überwiesen wer- den;
8. insbesondere den Kräften im Nahen und Mittleren Osten entgegenzuwirken, die das Existenzrecht Israels mit teils aggressiver Rhetorik in Frage stellen oder die Sicherheit Israels offen be- drohen;
9. sich in den vielfältigen Konflikten im Nahen Osten um diplomatische Regelungen auch unter dem Aspekt zu bemühen, dass
möglichen Gefahren für die Sicherheit Israels entgegengewirkt
wird;
10. Israel und die Interessen Israels in internationalen Organisationen vor einseitigen Angriffen zu schützen;
11. dafür Sorge zu tragen, dass die Erinnerung an die Shoah und die damit einhergehende historische Verantwortung in der Bevölkerung, und insbesondere unter jüngeren Deutschen, sowie unter neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern lebendig erhalten wird: einen Schlussstrich unter die Vergangenheit kann und darf es nicht geben.
12. hierzu das Gedenken an die Shoah wachzuhalten und die Ver- mittlungsarbeit der Erinnerungseinrichtungen, der NS-Gedenkstätten sowie der zivilgesellschaftlichen Bildungsträger zu stärken. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es immer weniger Zeitzeugen gibt, von großer Bedeutung;
13. das wiederentstandene vielfältige jüdische Leben als wichtigen Bestandteil des heutigen Deutschlands zu schützen und zu för- dern, und sich somit auch in Zukunft stets entschlossen und mit allen Mitteln des demokratischen Rechtsstaats dem Antisemitismus, ob in Deutschland, Europa oder in anderen Teilen der Welt, entgegenzustellen. Die Politische Bildung muss diesem Auftrag weiterhin gerecht werden und entsprechend ausgestat- tet sein. Dies gilt auch mit Blick auf die Integration hier an- kommender Menschen.
14. im Kontext der Erinnerungsarbeit an die Shoah und des Schutzes jüdischen Lebens in Deutschland schnellstmöglich auch die weiteren Forderungen aus dem interfraktionellen Beschluss zur Bekämpfung des Antisemitismus umzusetzen,
15. Israelischen Bürgerinnen und Bürgern – analog zu Bürgerinnen und Bürgern aus EU-Staaten und der Schweiz – die Möglichkeit für eine doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland zu ge- ben,
16. die Projekte des deutsch-israelischen Jugendaustausches zu fördern und u.a. mit einem Alumniprogramm weiterzuentwickeln und in die Form eines Jugendwerks mit bilateralen Strukturen zu führen.
Berlin, den 24. April 2018
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion