Angriffskriege sollen als Verbrechen gelten
17 | 10 | 2012
Angriffskriege sollen als Verbrechen gelten
Von Bettina Vestring
Regierungen, die einen Angriffskrieg führen, sollen bestraft werden. Der Internationale Strafgerichtshof wird befugt, “Verbrechen der Aggression” zu verfolgen. Als eines der ersten Länder ratifiziert Deutschland den Vertrag.
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wird sich an diesem Donnerstag im Bundestag eine historische und völkerrechtliche Sensation ereignen. Unter Tagesordnungspunkt 16, angesetzt mit dürren 30 Minuten Debattenzeit, werden die Abgeordneten in erster Lesung beschließen, dass das Führen eines Angriffskrieges künftig von der Völkergemeinschaft als Verbrechen verfolgt werden soll. Zuständig dafür soll der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag sein.
Deutschland wird damit zu den ersten Ländern gehören, die die 2010 in Uganda ausgehandelten Änderungen am Statut des Haager Gerichts ratifizieren; bislang haben nur Liechtenstein und Samoa das Verfahren abgeschlossen. Das Land, das im 20. Jahrhundert zweimal seine Nachbarn mit Kriegen überzog, ist zu einem Vorreiter des Völkerstrafrechts geworden. Und auch wenn es stimmt, dass der Strafgerichtshof in den vergangenen Jahren viele Erwartungen enttäuscht haben – dass Angriffskriege kriminalisiert werden, ist ein großer Fortschritt.
Denn einen Krieg vom Zaun zu brechen, ist keine gewöhnliche Straftat. Es ist, wie das Nürnberger Kriegsverbrechergericht 1946 in einem Urteil ausführte, das allergrößte internationale Verbrechen, weil es das gesammelte Böse aller übrigen Kriegsverbrechen miteinschließt. So ist es folgerichtig, wenn der Internationale Strafgerichtshof, der bislang schon für die Verfolgung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zuständig war, nun auch das Verbrechen der Aggression ahnden soll.
Schlechte Konjunktur für das Tribunal
Bei den Nürnberger Prozessen sorgten die USA dafür, dass die Nazi-Größen für ihre Verbrechen gegen den Frieden bestraft wurden, wie es in der Nürnberger Charta damals hieß. Auch bei der Gründung der Vereinten Nationen wurden Aggressionen gegen ein anderes Land ausdrücklich geächtet. Und doch dauerte es über ein halbes Jahrhundert, bis die Strafbarkeit des Angriffskrieges überhaupt wieder debattiert wurde. Bei der Gründung des Haager Tribunals konnte noch keine Einigung erreicht werden, das gelang erst 2010 in Kampala.
Kurios ist, wie wenig Aufmerksamkeit der Durchbruch damals erzielte; genauso kurios wie die Tatsache, dass die deutsche Ratifizierung so flüsterleise über die Bühne geht. Vielleicht hat das etwas damit zu tun, dass das Völkerstrafrecht derzeit keine gute Konjunktur hat.
Im Arabischen Frühling war man froh, wenn sich das Haager Tribunal nicht einmischte. Die Diktatoren aus dem Jemen und Tunesien dankten ab, weil darauf verzichtet wurde, sie für ihre Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Wäre ihnen kein sicherer Altersruhesitz versprochen worden, hätten sie sich vermutlich noch weit länger an die Macht geklammert. Das ein drohendes Verfahren den Weg zu friedlichen Lösungen versperren könnte, hatten die Skeptiker des Gerichts ja schon immer zu Bedenken gegeben.
Kritik am “afrikanischen” Gerichtshof
Ägypten wiederum urteilte seinen früheren Präsidenten Mubarak lieber selbst ab. Libyen weigert sich, den Gaddafi-Sohn Saif al Islam nach Den Haag auszuliefern, obwohl der Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hat. Die westlichen Verbündeten, die den libyschen Milizen überhaupt erst den Weg zur Macht frei bombten, lassen sie gewähren.
Erleichtert wird diese Art der Missachtung durch die Fehler, die der Gerichtshof selbst machte. Zehn Jahre gibt es das Tribunal nun schon, nur eine einzige Verurteilung kann es in dieser Zeit vorweisen: Der kongolesische Rebellenführer Thomas Lubanga wurde wegen des Einsatzes von Kindersoldaten zu 14 Jahren Haft verurteilt. Kein sonderlich großer Fisch – an den sudanesischen Präsidenten Omar al Baschir ist das Gericht bisher nicht herangekommen, obgleich es ihn wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgeschrieben hat.
Mehrere Angeklagte musste das Gericht laufen lassen, nachdem sich die Beweise als lückenhaft erwiesen, die der jetzt ausgeschiedene Chefankläger Luis Moreno Ocampo zusammengetragen hatte. Auch ließ Ocampo bisher nur in afrikanischen Ländern ermitteln. Auf dem afrikanischen Kontinent trug das dem Gericht den Ruf eines gewissen Rassismus ein, was die Legitimität des Tribunals weiter schwächte.
Ein Verbrechen, das Macht voraussetzt
Und doch bahnt sich das Völkerstrafrecht seinen Weg. Richter und Ermittler gewinnen an Erfahrung, die Verfahren werden effizienter, die Reputation wird sich aufhellen. 121 Vertragsstaaten zählt das Gericht inzwischen, die sich der Haager Jurisdiktion unterworfen haben, eine Mehrheit der Staatengemeinschaft. Wenn bis zum Jahr 2017 mindestens 30 von ihnen die Änderungen des Statuts ratifizieren, kann das Gericht endlich auch gegen die Urheber von Angriffskriegen vorgehen.
Strafbar soll, so sieht es die Einigung von Kampala vor, die Planung, Vorbereitung, Einleitung und Ausführung einer Angriffshandlung sein. Voraussetzung ist, dass sie ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der UN-Charta darstellt. Für dieses Verbrechen sollen aber nicht einfache Soldaten oder Handlanger belangt werden, sondern die Personen, “die tatsächlich in der Lage sind, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu lenken”.
Ausgenommen bleiben Kriege mit einem Mandat des UN-Sicherheitsrates . Auch die Evakuierung eigener Staatsbürger aus einer feindlichen Umgebung dürfte nicht als Aggression gewertet werden. Selbstverteidigungskriege bleiben ohnehin ausgeschlossen. Was bleibt, hat immer noch genug politische Sprengkraft. Wäre dieses Statut bereits in Kraft gewesen, hätte sich Iraks Diktator Saddam Hussein womöglich wegen seines Überfalls auf Kuwait 1991 vor dem Internationalen Strafgerichtshof rechtfertigen müssen.
Ein Maßstab für alle Staaten
Vor allem aber George W. Bushs Irak-Krieg von 2003 hätte unter die Definition des Verbrechens der Aggression fallen können. Gut, dass die USA sich bei den Verhandlungen in Uganda nicht damit durchsetzen konnten, nur Kriege unter Strafe zu stellen, die mit der Absicht der Eroberung oder dauerhaften Besetzung geführt werden. Nach dem Maßstab wäre kein einziger der von ihnen geführten Kriege – ob in Vietnam, Laos und Kambodscha oder auch in Grenada – ein Angriffskrieg gewesen.
Ohnehin erkennen weder die USA noch die beiden anderen großen Veto-Mächte China und Russland die Jurisdiktion des Haager Gerichts an; zu sehr fürchten sie, im Rahmen der Handlungen, die ihnen nach eigenem Ermessen als Großmächte zustehen, eines Tages selbst dort zu landen. Selbst die kleinen Veto-Mächte Frankreich und Großbritannien, die sich der Jurisdiktion des Strafgerichtshofs im Grundsatz unterworfen haben, kennen solche Zögerlichkeiten. Sie setzten in Uganda durch, dass Vertragsstaaten eine Ausstiegsklausel für das Verbrechen der Aggression in Anspruch nehmen können.
Langsam und lückenhaft entwickelt sich das internationale Strafrecht. Und doch – es entwickelt sich. Es nutzt der Menschheit nicht nur deswegen, weil es dafür sorgt, dass einige der schlimmsten Verbrecher unter den Augen der Welt ihrer Strafe zugeführt werden. Es setzt auch Maßstäbe für den Umgang der Völker miteinander, Maßstäbe, an denen sich auch die Länder messen lassen müssen, die sich der Haager Gerichtsbarkeit bislang noch nicht unterworfen haben.