Anzeige gegen Kanton Stadt-Basel
Elias Davidsson
Reykjavik
ISLAND
Reykjavik, 19.6.97
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
Binningerstr. 21,
4001 Basel
Anzeige
gegen den Kanton Basel-Stadt, Mitglieder des Regierungsrates und andere ungenannte Personen, wegen Verletzung des Art. 261bis des Eidg. Strafgesetzes.
Ich, der Unterzeichnete, behaupte auf Grund meines Gewissens, meiner Einsicht und meiner Kenntnisse, daß die hiermit Angezeigten durch die Organisation, Planung und Verkündigung einer öffentlichen Zelebrierung des 100. Jubiläums des ersten Zionistenkongresses in Basel am 31. August 1997 in Basel zur vorsätzlichen Verbreitung einer rassistischen Ideologie und ihrer Legitimierung in beträchtlicher Weise beitragen.
Als gebürtiger Palästinenser jüdischer Abstammung (Jahrgang 1941) – obwohl schon lange in Island lebend – betrachte ich den Zionismus als eine ausgesprochen rassistische Ideologie, die im Staat Israel verfassungsmässig verkörpert ist. Die rassistischen Grundlagen des Zionismus sind schon bei Dr. Theodor Herzl, dem Gründer des Zionismus, nachforschbar. Die Zielsetzung des Zionismus, einen jüdischen Staat (Staat von Juden kontrolliert) in einem mehrheitlich von Nicht-Juden besiedeltes Land (Palästina) zu errichten, konnte nur durch Gewalt, Unterdrückung und Vertreibung verwirklicht werden. Zu dieser Schlussfolge kamen schon zu Anfang des 20. Jh. prominente Zionisten, unabhängige westliche Beobachter und die zukünftigen Opfer des Zionismus, die Araber. Und so hat sich diese Vorahnung im Jahre 1948 auch in der Praxis umgesetzt mit der gewaltsamen Vertreibung der nicht-jüdischen Mehrheit aus Palästina. Erst diese Vertreibung ermöglichte die Errichtung eines jüdischkontrollierten Staates. Diese nicht-jüdischen Menschen dürfen bis heute nicht in ihre Heimat zurückkehren aus dem einzigen Grund, dass sie nicht Juden sind. Viele unter ihnen leben noch immer als Flüchtlinge im Elend, während die Generalversammlung der UNO seit 1949 jedes Jahr das Recht dieser Flüchtlinge auf Rückkehr bestätigt und den Staat Israel auffordert, diese Rechte zu würdigen. Die Nicht-Juden, die unter zionistischer Herrschaft im jüdischen Staat zurückblieben, leben bis heute als Bürger zweiter Klasse im Staat Israel und werden, in Verletzung des Internationalen Abkommens für die Abschaffung aller Formen der Rassendiskriminierung, öffentlich diskriminiert. Zum Beispiel dürfen nicht-jüdische Staatsbürger in Israel zwar an den Wahlen teilnehmen, nicht aber überall im Staatsgebiet Israels wohnen bzw. siedeln. Etwa 92% des Territoriums des Staates Israel (in der Grenzen von 1967, also nicht mit den besetzten Gebieten) ist ausschliesslich per Gesetz für jüdische Besiedlung bestimmt. Diese Diskriminierung ist von der Weltzionistenorganisation, die verfassungsgemäss öffentliche Funktionen im Staat Israel ausübt, ganz besonders getragen und mit Eifer ausgeübt.
Da die Unterlagen über die rassistischen Eigenschaften des Zionismus und die rassistische Praxis des Staates Israels und der zionistischen Bewegung, höchst umfangreich sind, füge ich hier nur einige Artikel und eine kleine Bibliographie bei, bin aber, wenn erwünscht, bereit eine ausführliche Aktensammlung über dieses Thema für die Staatsanwaltschaft zu erstellen.
Politischer Zionismus – die Bewegung, die in Basel 1897 errichtet wurde – ist nicht mit spirituellem Zionismus zu verwechseln. Letzterer ist nicht notwendingerweise rassistisch. Das geistliche Streben nach Zion, das bei Juden, Christen und Muslimen in diversen Ausprägungen nachweisbar ist, hat wenig bzw. nichts mit weltlichen, nationalistischen Zielen, gemeinsam. Zion, im religiösen Sinn, war nie ein Symbol für ein Staatsgebilde mit Armee und Fahne, sondern ist in erster Linie von einer geistlichen, mystischen Haltung getragen: Zion ist der Staat Gottes. Der politischer Zionismus hingegen war von Anfang an eine ausgesprochen weltliche und nationalistische Ideologie, die zielbewusst und in Zusammenarbeit mit den damaligen Weltmächten die Errichtung eines Staatgebildes für die Juden der Welt in Palästina anstrebte. Der Herzl’sche Zionismus definiert Juden in erster Linie biologisch (als Volk oder Rasse), nicht aber durch ihre religiöse Beziehung. Orthodoxe Juden lehnen Herzl’schen Zionismus deshalb, als unjüdisch, ab.
Ich gehe davon aus, daß die Angezeigten als Träger der Jubiläumsfeier in Basel Kenntnis der schrecklichen Folgen des Zionismus haben (Vertreibung der Nicht-Juden aus Palästina, Unterdrückung und offizielle Diskriminierung). Die Tatsache daß der Kanton Stadt-Basel sich verpflichtet sieht zahlreiche Polizekräfte und Soldaten der Schweizer Armee für die Sicherheit der Teilnehmer(innen) an der zionistischen Feierlichkeiten einzusetzen, zeigt daß die Angezeigten sich des provozierenden Charakters dieser Feier bewusst sind, bzw. wissen daß Zionismus weltweit von grossen Bevölkerungsgruppen bekämpft wird. So muss der Eindruck entstehen, als identifiziere sich die Regierung des Kantons Basel-Stadt mehr oder weniger mit den Unterdrücker der Palästinenser.
Die hiermit Angezeigten wurden durch eine internationale Petition auf den provozierenden Charakter der Feier aufmerksam gemacht, die ich, als Initiator der Petition, an einem Treffen mit Herrn Dr. Heuss (Staatskanzlei Basel) und Prof. Ekkehard Stegemann (Universität Basel) am 23. Mai 1997 im Basler Rathauses, persönlich bekräftigt habe. Diese Petition folgt beiliegend.
Da die Angezeigten für diese Feier öffentliche Mittel verwenden und die Autorität der Regierung des Kantons Basel-Stadt hinter diesem Ereignis steht, bekommt diese Handlung eine Bedeutung, die sich als offizielle Haltung der Basler Regierung zum Zionismus deuten lässt. Ein solches Ereignis, von öffentlicher Hand bewilligt und gefördert, kann nicht ohne Auswirkungen auf die Volksmeinung bleiben. Mit der Unterstützung dieser Feier wird Zionismus als Ideologie öffentlich legitimiert. In diesem Sinne stellt sie eine klare Propagandaaktion dar (im modernen Sinne des Wortes). Eine formalistische, stark limitierende Interpretation des Begriffes ‘Propaganda’ – im Sinne des Artikels 261bis des eidg. Strafgesetzes – kann nicht dem Sinn und den Zielen dieses Gesetzes entsprechen, da der Propaganda mit den heutigen P/R und Werbemethoden sehr subtile Wege und Möglichkeiten offenstehen.
Vielleicht befinden sich prozedurale Fehler in den vorliegenden Anzeige – ich bin lediglich kein Jurist. Die Schweiz ist jedoch völkerrechtlich verpflichtet, sich gegen alle Formen des Rassismus und der Rassendiskriminierung einzusetzen und kann sich dieser Verpflichtung nicht entziehen ohne dabei ihren internationalen Ruf zu schädigen. Eine sachliche Auseinandersetzung mit der Behauptung, Zionismus stelle tatsächlich eine Form des Rassismus dar, ist unausweichlich, denn eine Justiz, die dem politischen Druck weicht, würde beim Volk ihre Glaubwürdigkeit verlieren.
Mir wurde mitgeteilt, dass die Angezeigten öffentliche rassistische Äusserungen an den Feierlichkeiten am 31. August verboten haben. Das Fehlen eines rassistischen Wortschatzes jedoch besagt nichts über den Inhalt der Äusserungen. Da die Verbreitung von Rassismus heute in vielen Ländern gesetzwidrig ist, greifen rassistische Organisationen gern zu Euphemismen und Doppeldeutigkeiten, die harmlos erscheinen, aber ihre Wirkung nicht verfehlen. Es erscheint mir absurd zu behaupten, man könne das 100. Jubiläum des ersten Zionistenkongresses in Basel feiern, ohne damit den Zionismus, als politische, rassistisch ausgerichtete Organisation, zu legitimieren.
Ich stehe Ihnen zur Verfügung für jegliche zusätzliche Informationen oder Fragen. Ich hoffe, dass die Basler Staatsanwaltschaft diese Anzeige mit Sorgfalt und auf der Basis einer sachlichen, substantiellen Auseinandersetzung, behandelt. Ich persönlich sehe diese Anzeige als einen Beitrag in der weltweiten Bewegung gegen Rassismus. Für Fragen und zusätzliche Informationen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich über die Behandlung dieser Anzeige informieren.
Mit freundlichen Grüssen,
Elias Davidsson, Komponist