Verwaltungsgerichtsverfahren Dr. Rolf Gössner . /. Bundesamt für Verfassungsschutz geht nach mehr als zwölf Jahren in die dritte Runde
Trotz eindeutiger Urteile in erster und zweiter Instanz zugunsten des Klägers, mit denen dem „Verfassungsschutz“ gehörig die Leviten gelesen werden, legte sie Revision gegen das Berufungsurteil ein. Damit landet diese kafkaeske Überwachungsgeschichte nach insgesamt 48 Jahren, und bisher zwölf Jahren Verfahrensdauer, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – mit ungewissem Ausgang.
Mehr lesen . . .