Was bedeutet Informationsfreiheit?
Was bedeutet Informationsfreiheit?
Informationsfreiheit, auch Informationszugangsfreiheit, Informationstransparenz, (in Englisch Freedom of Information) ist ein Bürgerrecht zur öffentlichen Einsicht in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung. In diesem Rahmen können z. B. Ämter und Behörden verpflichtet werden, ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen (Öffentlichkeitsprinzip) bzw. für Bürger zugänglich zu gestalten (Verwaltungstransparenz) und zu diesem Zweck verbindliche Qualitätsstandards für den Zugang zu definieren.
In einem demokratischen Rechtsstaat geht die Staatsgewalt allein vom Volke aus (Artikel 20, Grundgesetz). Die Transparenz staatlichen Handelns und das Recht der Bürger auf Information und Akteneinsicht sind die Grundpfeiler einer freiheitlichen Demokratie. Nur, wenn jeder Bürger ein Recht auf Information hat – und zwar ohne, dass er dafür bestimmte Bedingungen erfüllen muss – können die Menschen ihr Recht auf Kontrolle der Politik und Verwaltung voll ausüben.
Bürger haben ein Recht auf Transparenz. Nur wer sich informieren kann, ist in der Lage fundierte Entscheidungen zu treffen. Somit ist ein Mindestmaß an Transparenz Voraussetzung für Demokratie. Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit, nicht der Behörde. Sie sollten deshalb auch öffentlich zugänglich sein.
Behörden-Mitarbeiter sollten persönlich nichts zu verbergen haben. Einen Antragsteller mit Informationen zu versorgen, ist ein selbstverständlicher Service. Eine bürgerfreundliche Behörde zeigt, dass sie sich bewusst ist: Eine Verwaltung ist für die Bürger da – nicht umgekehrt.
Politiker, die sich für ein Akteneinsichtsrecht stark machen, stellen unter Beweis, dass sie bürgernah handeln und die Demokratie zu stärken bereit sind.
Das Recht auf Zugang zu Informationen wird inzwischen in über 80 Staaten durch Informationsfreiheitsgesetze und Informationsfreiheitssatzungen garantiert. Sie regeln die entsprechenden Rechte und legen das nähere Verfahren fest, um diesen freien Zugang zu gewähren. Informationsfreiheitsgesetze dienen in erster Linie der demokratischen Meinungs- und Willensbildung.
Informationsfreiheitsgesetze basieren auf dem Prinzip, das Menschen als Bittsteller zu Behörden gehen und einen Antrag stellen. Das ist langwierig und häufig mit Gebühren verbunden. Das Transparenzgesetz kehrt dieses Prinzip um. Behörden müssen proaktiv Informationen von A wie Aktenpläne bis Z wie Zuwendungsbescheide in einem Register veröffentlichen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, kritisierte 2010 bei der Vorstellung seines zweiten Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit die zögerliche Haltung einiger Behörden. „Ich stelle fest, dass wir weit entfernt sind von einer Kultur der Offenheit“, sagte Schaar und attestierte vielen Behörden eine „grundlegende Haltung“ gegen die Herausgabe von Informationen. „Die Informationsfreiheit steht zwar im Gesetz, aber sie muss mit Leben gefüllt werden“, forderte er. Bemerkenswert seien Hinweise, dass in einigen Bereichen der Verwaltung das mittlerweile mehrere Jahre alte Gesetz noch gar nicht bekannt sei. Im Jahr 2012 forderte er, die Informationsfreiheit im Grundgesetz zu verankern. Dieses Anliegen ist jedoch im Bundestag abgelehnt worden.