BND (Bundesnachrichtendienst) muss Akten öffnen
Die Pioniertat des »Dr. M.«
Hans Modrow verklagt den Bundesnachrichtendienst auf Akteineinsicht. Sollte er Recht bekommen, könnte eine Lawine losgetreten werden
Von Frank Schumann, junge Welt, 3.3.2018
Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Mittwoch: Die fünf Herren vorn tragen karmesinrote Roben mit einer breiten weißen Halsbinde und kommen ausnahmslos aus dem Westen. Vor ihnen zur Linken sitzen vier Herren im feinen Zwirn, auch aus dem Westen. Sie dürfen nicht abgebildet werden, heißt es auf einem Aushang an der Tür, und auch das Fernsehen hält sich daran: Wo bei normalen Menschen der Kopf sitzt, schwimmt auf dem Monitor eine elektronische Wolke. (In der ARD-Mediathek zeigt die »Tagesschau« von Mittwoch 12 Uhr nicht einmal diese.
Geboten wird, während der Berichtston weiterläuft, statt bewegter Bilder die Einblendung: »Kurze Unterbrechung. Diese Bilder dürfen aus rechtlichen Gründen nicht gezeigt werden.«) Die vier Herren, man ahnt es bereits, sind vom Bundesnachrichtendienst. Sie vertreten ihren Chef, der nicht erschienen ist, und auch sie wollen nicht erscheinen.
Rechts von ihnen sitzt Hans Modrow, der letzte DDR-Ministerpräsident, im ersten Aushang des Verfahrens noch als »Dr. M.« ausgewiesen. Kurz vor der Sitzung wurde das Geheimnis aber gelüftet: »Dr. Hans Modrow gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes.« Wie eben auch erst 24 Stunden zuvor entschieden worden ist, wegen des großen Medien- und Publikumsinteresses in den Großen Saal zu ziehen, in eben jenen Raum, wo 1933 der Reichstagsbrandprozess stattfand. Neben Modrow sitzt in schwarzer Robe sein Verteidiger, ebenfalls aus dem Westen. Die Lage vorn ist also ziemlich übersichtlich.
Weniger übersichtlich ist indes der Streitgegenstand, er ist komplexer Natur, wie der Vorsitzende Richter befindet, und dass die Justiz Neuland beschreite, denn einen Präzedenzfall gebe es noch nicht: Modrow ist der erste Ostdeutsche, der auf Einsicht in seine von westdeutschen Geheimdiensten heimlich angelegten Akten klagt. Die ostdeutschen Akten bekommt man vergleichsweise problemlos, dafür gibt es sogar eine eigene Bundesbehörde, die jedes Jahr mit etwa 100 Millionen Euro finanziert wird. Der Zugang zu den westdeutschen Akten hingegen gestaltet sich eher schwierig. Gleichheit vorm Gesetz sieht anders aus. Dafür kämpft Modrow seit Jahren. Nicht aus privater Neugier, sondern weil er unter anderem einem realistischen Bild von der deutsch-deutschen Geschichte nahekommen will, auch durch Dokumente. Das ist ein politisches Problem, kein verwaltungstechnisches. Er hat das alles in einer Erklärung niedergeschrieben, die er vortragen möchte. Der Vorsitzende Richter sagt, nachdem er erstmals dem Kläger das Wort erteilt hat und er von dessen Begehr hört, dass dieser seine Erklärung später vortragen solle, jetzt sei nicht die Zeit und nicht der Ort, man müsse erst die Vorwürfe »strukturieren«.
In der Pause, befreit von seiner karmesinroten Robe, sagt der Richter zu Modrow, dass dieser höchsten drei Minuten bekomme und er sich nur zur Sache äußern dürfe. Wenn es aber politisch würde, entzöge er ihm sofort das Wort.
Modrow wird drei Sätze sagen und dann seine Erklärung »zu Protokoll« geben – damit ist sie in der Welt und kann in der Presse zitiert werden (siehe jW vom Freitag). Er hätte auch den Abbruch seiner Rede und damit den Skandal provozieren können. Eine Schlagzeile genügt ihm aber nicht, er will, dass die Angelegenheit, wie mehrmals im Saal festgestellt wird, ein »dynamischer Prozess« bleibt. Modrow weiß: Die erfolgreiche Entpolitisierung des Verfahrens ist keine Niederlage in der Sache, denn dass sein Fall vorm Bundesverwaltungsgericht verhandelt wird, ist ein großer Erfolg jahrelanger Bemühungen um Transparenz und Aufhellung der Vergangenheit. Vom heutigen Tag an können Ost- und Westdeutsche mit Verweis auf dieses Verfahren das gleiche Recht einfordern: »Ich will meine Akte!«
Das wissen auch die Richter, die – erkennbar an süffisanten Bemerkungen – den BND nicht sonderlich zu mögen scheinen. Sie agieren vorsichtig, Neuland eben. Da werden Sie wohl 500 neue Mitarbeiter einstellen müssen, wenn Sie die jetzt eingehenden Anträge bearbeiten wollen, sagt einer der Richter lächelnd. Und gelegentlich sorgen die BND-Vertreter sogar für Heiterkeit im Saale. Denn als einer die Frage nach dem Sterbedatum eines Spitzels schuldig bleibt, aber den guten Willen des Dienstes zeigen will, erkundigt sich der Richter, wie und wo der BND diesbezüglich denn Nachforschungen angestellt habe. Der Geheimdienstler sagt treuherzig: im Internet.
Dank Modrows Ausdauer ist nun ein Punkt erreicht, dass auch die westdeutschen Dienste sich in die archivierten Karten schauen lassen müssen. Zwei Monate hat sich der BND bewilligt, in denen er weiter intensiv nach Modrow-Dokumenten suchen will. Und Anfang 2019 werde man ihm sukzessive auch den Blick in die Akten von 1989 gestatten … Die Lawine könnte sich also in Bewegung setzen.