Das härteste Polizeigesetz seit 1945 – Bayern macht aus der Polizei einen Geheimdienst
Die bayrische Exekutive darf künftig mit dem neuen Gesetz etwa präventive Ermittlungen ohne konkrete Hinweise auf Straftaten führen – das durfte bisher nur der Verfassungsschutz. Zudem dürfen die Beamten künftig Handgranaten einsetzen, Post von Verdächtigen beschlagnahmen, DNA-Untersuchungen vornehmen, IT-Systeme durchsuchen, Handy, Cloud und Computer bespitzeln, V-Leute einsetzen und Bodycams tragen.
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