Bayerisches Verwaltungsgericht muss prüfen, ob die USA im Irak Kriegsverbrechen begingen
Der Europäischer Gerichtshof hatte ausgeführt, »dass im Fall einer bewaffneten Intervention, die auf Grundlage einer Resolution des Sicherheitsrats durchgeführt wird, grundsätzlich gewährleistet ist, dass bei ihrer Durchführung keine Kriegsverbrechen begangen werden«. Ein Stempel des Sicherheitsrats genügt daher um Kriegsverbrechen und Völkermord zu legitimieren.
Mehr lesen . . .