Die Bereitstellung deutschen Hoheitsgebietes für den schmutzigen Drohnenkrieg der USA, bei dem immer wieder unschuldige Zivilisten getötet werden, ist politisch gewollt und von der Staatsräson gedeckt. Das hatten die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes wohl im Hinterkopf, als sie am 25. November die Klage dreier Männer aus dem Jemen abwiesen, die zwei Angehörige bei einem amerikanischen Drohnenangriff verloren hatten, beide ihren Angaben zufolge unschuldige Zivilisten.
Das humanitäre Völkerrecht erlaubt niemandem, Menschen weltweit nach Gutdünken zu töten. Genau das nehmen sich die USA aber heraus. Mit moralischen Skrupeln hat die Revision des Verteidigungsministeriums gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster nichts zu tun. Ausschlaggebend waren die drohenden finanziellen Folgen. Bekämen die drei Männer aus dem Jemen Recht, hätten Abertausende zivile Opfer ebenfalls Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
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