Parlament in Warschau verabschiedet blitzartig umfassendes »Antiterrorgesetz«
Konkret bedeutet das, dass jeder, der des »Bezugs zu terroristischen Ereignissen« beschuldigt wird, für 14 Tage eingesperrt werden kann, ohne dass ihm auch nur der gegen ihn bestehende Verdacht eröffnet wird. Im gewöhnlichen polnischen Strafrecht ist eine solche Verdachtsfestnahme nur für maximal 48 Stunden zulässig. Das Einlegen von Rechtsmitteln gegen eine solche Vorbeugehaft ist dadurch extrem erschwert, dass die Geheimdienste auch vor Gericht nicht verpflichtet sind, die Verdachtsmomente gegen den Inhaftierten offenzulegen. Es reicht, dass sie sich auf Generalklauseln wie das »nationale Sicherheitsinteresse« berufen.
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