“Es ist uns bekannt, dass kein Generalbundesanwalt der Bundesrepublik Deutschland jemals gegen die obersten Repräsentanten des Staates ermittelt hat…” So steht es im abschließenden Absatz der Strafanzeige der “Delmenhorster Stimme für Frieden”, die sich gegen die am 4. Dezember 2015 vom Bundestag beschlossene grundgesetzwidrige Beteiligung der Bundeswehr am völkerrechtswidrigen Krieg in Syrien wendet. Die Unterzeichner wollen sich von ihren Enkeln nicht vorwerfen lassen, dass sie geschwiegen haben, “als der Staat einen Angriffskrieg geführt hat”. Am 7. Juli 2016 “kam mit der Post ein dreiseitiger Brief vom Generalbundesanwalt mit der Erläuterung, dass kein Ermittlungsverfahren gegen die Bundesregierung eröffnet werden wird. Er wird hier kommentarlos wiedergegeben.” Mit diesen ernüchternden Worten weist die “Delmenhorster Stimme für Frieden” auf den Brief des Generalbundesanwalts hin, der mit dem 14. Juni 2016 datiert ist und der auf die Strafanzeige Bezug nimmt, die am 9. Dezember 2015 per Einschreiben in die Post gegangen war.
Mehr lesen . . .