Wenige Stunden, bevor ihn Beamte des Landeskriminalamtes dazu befragen konnten, soll sich der Neonaziaussteiger Heilig am 16. September 2013 in seinem Auto selbst verbrannt haben. So jedenfalls die offizielle Darstellung. Im Rahmen des Todesermittlungsverfahrens wollten die Polizeibeamten bei der Staatsanwaltschaft das beantragen und durchführen, was in solchen Fällen zum Standardprogramm gehört. die Durchsuchung des Zimmers von Florian Heilig im Lehrlingswohnheim, die Sicherstellung der Kommunikationsdaten (Handy- und Ortungsdaten) und die Sicherstellung und Auswertung des Laptops, der sich im Kofferraum befand. Was eigentlich kaum der Rede wert sein sollte, stieß in diesem Fall auf »unerklärlichen« Widerstand. Obwohl die zahlreichen Spuren noch nicht ausgewertet worden waren, auch kein Brandgutachten vorlag, hat Staatsanwalt Dr. Stefan Biehl, Mitglied der politischen Abteilung 1 der Staatsanwaltschaft Stuttgart, noch am selben Tag angewiesen, den Fall als Suizid zu behandeln.
Mehr lesen . . .