Dass der GBA, als politischer Beamter, leider nur das Sprachrohr der Bundesregierung ist und kein unabhängiger Vertreter der ‚3. Gewalt‘, wird vollends im letzten Absatz des Ablehnungsschreibens des GBA deutlich: „Ferner hat die Bundesregierung im genannten Antrag betont, das Vorgehen sei „eingebettet in einen breiten politischen Ansatz, der von der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft getragen wird und der auf politischer, diplomatischer, humanitärer, entwicklungspolitischer, militärischer und rechtsstaatlicher Ebene wirkt.“ Ein derartiger multinationaler, defensiv ausgerichteter und von vielfältigen politischen Initiativen flankierter Militäreinsatz wird vom Strafbestand des § 80 StGB nicht erfasst.“ Dazu kann man nur noch Berthold Brecht zitieren: „Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.” Oder Rolf Hochhuth in seinem Brief vom August 2015 an Merkel und Gauck: „Ausstieg aus der NATO – oder Finis Germaniae“
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