Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen konstituierte sich am 6. April 1946 im niederländischen Den Haa
Die Bundesregierung hat sich erst am 30. April 2008 zur Anerkennung der obligatorischen Gerichtsbarkeit des IGH aufgerafft. Die Erklärung wurde mit dem offiziellen Vorbehalt verbunden, dass diese Jurisdiktion nicht für Streitigkeiten greift, die a) mit dem Einsatz der Streitkräfte im Ausland und b) mit der Nutzung des Territoriums der Bundesrepublik für militärische Zwecke zu tun haben. Die Teilnahme der Bundeswehr an Kriegen und Militäreinsätzen in aller Welt und der Missbrauch deutschen Staatsgebiets für das Dirigieren von Waffen und den Überflug in solchen Kriegen und Einsätzen darf nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung auf keinen Fall gerichtlich überprüft werden.
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