Deutsche Justiz: Wie gefährdet ist unser Recht?
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Deutsche Justiz: Wie gefährdet ist unser Recht?
26. Februar 2017, 22 Uhr BR-Fernsehen
„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“ Ein Sprichwort. Aus einer anderen Zeit? Irrtümer in der Justiz gibt es heute noch. Nur Pech – oder führen Systemschwächen und Geldmangel zu menschlichen Tragödien?
Unschuldig im Gefängnis sitzen, lebenslang. Diese Szenerie stammt nicht aus einem Film, sie ist für den einen oder anderen grausame Realität – auch in Deutschland. Doch wie kann so etwas in einem Rechtssystem wie dem unseren heute überhaupt noch passieren? Es gibt viele Fallstricke in der deutschen Justiz. Keine Frage: Auch in der Paragraphenwelt der Justiz spielt der menschliche Faktor eine Rolle. Doch wie groß ist er? Und wie sehr bemüht sich die Politik, diesen möglichst klein zu halten?
Unabhängige Gerichtsmedizin?
Am wichtigsten scheint zunächst die Unabhängigkeit in den Beurteilungen. Doch die ersten Verstrickungen beginnen bereits bei der Gerichtsmedizin: Die Hauptauftraggeber der Obduktionen sind Gerichte und Staatsanwälte. Wenn es zu einer Verhandlung kommt, wird der Gerichtsmediziner zum Gutachter vor Gericht. Allgemein bekommt rund ein Viertel aller Gutachter vom Gericht schon vorab Hinweise, welche Ergebnisse gewünscht sind, wie eine Studie der LMU München zeigt. Das Problem: Die Hälfte der Gutachter ist existenziell abhängig von diesen Gerichtsaufträgen.
Fehlende Tonbandaufnahmen
Doch der Verdächtige hat ja noch genug Raum, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Das beginnt mit dem Polizeiverhör. Was da genau gesprochen wird, gelangt jedoch nur in die Ohren der Polizisten und der Verhörten: Beim Verhör durch die Polizei werden keine Tonaufnahmen gemacht. Nur ein Protokoll, verfasst von den Polizisten, gibt die Inhalte der Gespräche wieder. Auf dessen Basis werden dann Tatabläufe und Motive erstellt. Und diese Aussagen sind wiederum für die Haftrichter die Basis ihrer Arbeit. Eine weitere große menschliche Hürde.
“Die Aufnahme von Zeugenprotokollen bei der Polizei würde ein ganz entscheidender Schritt sein, um eine gedankliche Disziplinierung bei den Verfahrensbeteiligten zu fördern. Wenn ich nicht beobachtet werde als Polizeibeamter, wenn ich weiß, ich bin hier in meinem Zimmerchen und ich kann schreiben, was ich will… nach jetziger Rechtslage eine einzige Katastrophe. Der Polizeibeamte stellt Fragen, der Polizeibeamte überlegt selber, was von den Antworten er in sein Protokoll mitaufnimmt. Es gibt keine Formalien bis auf die Belehrung. Er kann eigentlich machen, was er will. Und dass man diese Freiheit möglicherweise nutzt, gerade um sein Vorverständnis vielleicht in besonderer Form in dieses Protokoll einfließen zu lassen, liegt doch auf der Hand. Das würde jeder von uns machen.” Ulrich Sommer, Strafverteidiger und Referent zum Thema „Psychogramm der Strafjustiz“
Unabhängige Richter?
Doch noch herrscht die Grundvoraussetzung „In dubio pro reo“ – also die Unschuldsvermutung – im Strafprozess. Für den Richter bedeutet das, beim Angeklagten von Null auszugehen, um die Wahrheit herauszufinden.
“In dubio pro reo, die Unschuldsvermutung, sind ja die Grundvoraussetzung in unserem Strafprozess. Mehr und mehr können wir aber heute davon ausgehen, dass in unserer Praxis das genaue Gegenteil davon existiert. Es ist nicht so, dass ein Richter, wenn er einen Angeklagten vor sich sieht, gedanklich davon ausgeht, ich beginne mal bei Null und versuche, die Wahrheit herauszufinden. Gehen Sie davon aus, dass in den allermeisten Fällen der Richter von ganz anderen Dingen ausgeht. Nach dem Motto: Da sitzt jemand, der wird schon der Richtige sein und der Prozess dann nur noch dazu dient, ihn endgültig mit den Mitteln der Justiz zu überführen. Dafür sprechen ganz viele Dinge. Die neuesten Forschungen der Psychologie genauso wie die Statistik.” (Ulrich Sommer, Strafverteidiger und Referent zum Thema ‘Psychogramm der Strafjustiz’)
Zahlen und Fakten
2.500 Obduktionen führt die Münchner Rechtsmedizin jährlich durch – überwiegend beauftragt von Staatsanwälten und Gerichten.
Die Vorinformationen durch die Staatsanwaltschaft haben hohes Gewicht. Das liegt auch daran, dass es sich dabei häufig um „Kollegen“ handelt. Wie das sein kann? Juristen wechseln in ihrer Laufbahn zwischen Richteramt und Staatsanwaltsamt. Das ist in Bayern sogar Voraussetzung für einen Beruf in der Justiz. Es sei eben gut, wenn Staatsanwälte auch die Sicht der Richter kennen und umgekehrt, heißt es. Man kennt sich also, ist teilweise sogar befreundet. Der Strafverteidiger ist dabei außen vor. Eine weitere menschliche Hürde auf dem Weg zum objektiven Urteil.
Funktionierende Gewaltenteilung?
Doch wie wird man eigentlich Richter? Der Justizminister ernennt und befördert Richter, er hat die Aufsicht – also entscheidenden Einfluss. Auch über die Staatsanwälte. So sind diese Juristen faktisch der Politik unterstellt. Doch das Prinzip der Gewaltenteilung besagt, dass die Staatsgewalten strukturell voneinander getrennt sind. Der Europarat empfiehlt Deutschland deshalb die Einführung eines unabhängigen Richterrates – um die Justiz von politischen Einflüssen zu trennen.
“Wenn wir in wirtschaftlich oder politisch schwere Zeiten steuern, dann halte ich dieses System für ausgesprochen gefährlich. Und dieses System, das letztlich aus den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts stammt und nie im Prinzip verändert worden ist – das birgt Gefahren. Ich möchte diese Machtfülle nicht in den Händen von unverantwortlichen Politikern sehen.” (Dr. Udo Hochschild, ehemaliger Richter und Verfasser der Dissertation „Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip“)
“Ich bin ausdrücklich dafür, dass jede Form von Einzelanweisung an die Staatsanwaltschaft, die im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehen ist, gestrichen wird. Die Realität ist so, dass davon nur ganz ganz selten Gebrauch gemacht wird. Aber das ist nicht das Entscheidende. Entscheidend ist, wie ist die Stellung des Staatsanwaltes. Und er könnte eben einer Einzelanweisung unterworfen sein. Ich denke, das ist fehl am Platz.” (Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ehemalige Justizministerin)
Nicht ohne Befindlichkeiten …
Und dann ist da noch die höchstpersönliche, die wohl menschlichste Komponente: die Befindlichkeiten der Menschen in der Justiz. Dass Richter Schwächen und Stärken haben, damit müsse die Gesellschaft leben. Doch da ist ja auch noch die Dienstaufsicht, die korrigierend eingreifen kann. Allerdings kommt manch ein Jurist mit Korrekturen nicht gut zurecht.
Fehlende Protokollierung
Ein weiterer Fehler im System: Ähnlich wie beim Polizeiverhör wird auch bei einem Verfahren vor einem Landgericht kein Protokoll geführt. In einem möglichen Revisionsverfahren kann dann nur auf Rechtsfehler überprüft werden – ob andere Fehler in der Verhandlung gemacht wurden, ist nicht nachvollziehbar.
Aktenkenntnis
Zudem ist folgende Praxis in Revisionsverfahren gängig: Fünf Richter entscheiden gemeinsam. Dabei kennt der Vorsitzende die Akten, ein anderer Richter aus der Gruppe hat den Fall genau studiert. Er fasst den Fall schließlich mündlich für seine Kollegen zusammen. Daraufhin wird das Urteil gefällt. Das bedeutet: Drei der Richter urteilen, ohne die Akte jemals selbst angeschaut zu haben. Und das ist laut Bundesverfassungsgericht auch rechtens: Schließlich wäre ohne diese Arbeitsteilung das große Arbeitsaufkommen nicht zu bewältigen.
“Jeder weiß, dass man Vorträge ja so und so gestalten kann. Zwar nicht bewusst, sondern im Wesentlichen unbewusst so und so gestalten. Wenn man eine bestimmte Vorstellung davon hat, was am Ende dabei rauskommt, wird man den ganzen Vortrag in der Regel relativ im Hinblick auf dieses Endergebnis hin gestalten. Man wird Sachen weglassen, die dem entgegenstehen. Man wird nicht zwingend jetzt mögliche Probleme aufspießen und Dinge ansprechen, die Zweifel daran aufkommen lassen könnten. Alles das sind psychologische Vorgänge, die man bewusst gar nicht steuern kann.” (Thomas Fischer, Vorsitzender des 2. Strafsenats vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe)
Fehlende Zeit, fehlendes Geld, fehlende Richter
Das Schlüsselwort ist also Vertrauen. Und Zeitdruck. Und Spardruck. Deshalb steigt die Zahl der Vergleiche, die geschlossen werden – ohne Verfahren. Das spart die aufwändige Beweisaufnahme. Und Geld. „Und der Angeklagte spart Strafe“, betont Thomas Fischer. Die Gerechtigkeit bleibe dabei häufig auf der Strecke. Der Nebenkläger – also beispielsweise das Tatopfer – darf dabei nämlich gar nicht mitreden. Richter, die sich mehr Zeit für die Fälle nehmen, werden schon mal aus der Chefetage gerügt. Zudem fehlen in Deutschland ohnehin Richter: Die Zahl der Verfahren steigt, die Zahl der Richter stagniert bei 20.000. Schon seit den 80er-Jahren.
“Wir machen mit denselben Richtern, die 1985 für 60 Millionen zuständig waren, machen wir jetzt die Revisionssachen für 80 Millionen Menschen.” (Thomas Fischer, Vorsitzender des 2. Strafsenats vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe)