Erklärung gegen Volksverhetzung und Islamophobie
Erklärung gegen Volksverhetzung und Islamophobie
A. Die Studie mit dem Titel “Es gibt keine Beweise dafür, dass Muslime am 11. September 2001 Flugzeuge entführten” kommt zu der Schlußfolgerung, dass die US-amerikanischen Behörden bis heute keinen Beweis für ihre Behauptungen über die Beteiligung von Arabern bzw. Muslimen am Massenmord des 11. September vorgelegt haben. Die Namen der 19 angeschuldigten Araber sind auf keinen beglaubigten Passagierlisten zu finden; keine Person hat sie in die Flugzeuge einsteigen gesehen; es gibt kein Dokument, das ihre Anwesenheit in den Flugzeugen belegt; und es gibt keinen Beweis, dass diese Personen am Absturzort der Flugzeuge gestorben sind. Wir haben diese Studie zur Kenntnis genommen und uns davon überzeugt, daß die Schlussfolgerung der Studie nachvollziehbar ist: Die Behörden der USA haben tatsächlich bis heute keine Beweise für eine Beteiligung von Arabern, bzw. Muslimen, an den Anschlägen des 11. September 2001 vorgelegt.
B. Laut Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948, gilt “jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird […] solange als unschuldig […], bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“ Dieses rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldvermutung findet sich auch in Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Ein ordentliches Verfahren, oder eine unabhängige Untersuchung, wodurch die angebliche Teilnahme von Mohamed Atta und seiner Freunde an den Anschlägen des 11. September 2001 erwiesen worden wäre, hat es nie gegeben. Diese Personen als Massenmörder zu bezeichnen stellt daher gemäß § 186 StGB eine “üble Nachrede” dar. Ein solches Vergehen verletzt auch in mehrfacher Hinsicht den deutschen Pressekodex (Ziffer 1: Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde; Ziffer 2: Sorgfalt; Ziffer 3: Richtigstellung; Ziffer 9: Schutz der Ehre; Ziffer 10: Schmähung der Religion; Ziffer 13: Unschuldvermutung; und Ziffer 16: Rügenveröffentlichung)
C. Im Namen der Wahrheit und der Gerichtigkeit, forderen wir die Medien auf
- Keine Bezichtigung Mohamed Attas und seiner Freunde als Verursacher der Anschläge des 11. September 2001 künftig im eigenen Verantwortungsbereich mehr zuzulassen;
- über das Faktum zu berichten, dass die Behörden der USA bis heute keine stichhaltigen Beweise für die Teilnahme von Mohamed Atta und seinen Freunden an diesen Anschlägen vorgelegt haben und
- Bedauern und Entschuldigung gegenüber den Angehörigen der Familien von Mohamed Atta und seinen Freunden für den Schmerz zum Ausdruck zu bringen, der ihnen durch rücksichtslose Berichterstattung zugefügt wurde.
UnterzeichnerInnen
Feroze Mithiborwala, Writer and analyst on international affairs; President: Awami Bharat, Mumbai, India
Rowland Morgan, co-author of “9/11 Revealed” (London & NY, 2005), U.K.