Fall Assange: Deutschland zwischen Appeasement und Komplizenschaft
Nils Melzer, Telepolis, 22. April 2021
UN-Sonderberichterstatter zu Folter, Nils Melzer, über den WikiLeaks-Gründer, ahnungslose Menschenrechtsbürokraten im Auswärtigen Amt und das Systemversagen der Staatenwelt
Stellvertretend soll hier nur das Beispiel von Deutschland besprochen werden – ein Land, das wirtschafts- und sicherheitspolitisch einflussreich genug wäre, um die involvierten Staaten direkt zu beeinflussen. Ein Land auch, welches mit dem Abgleiten einer hochentwickelten Gesellschaft in Diktatur, Überwachungsstaat und Selbstzerstörung bereits einschlägige Erfahrungen gemacht hat und das die Konsequenzen dieses Systemversagens in weltweit einzigartiger Weise juristisch, moralisch und politisch aufgearbeitet hat.
Tragischerweise aber auch ein Land, das dennoch außerstande ist, ähnlichen Entwicklungen in alliierten Partnerstaaten wirkungsvoll entgegenzutreten oder auch nur öffentlich eine klare Meinung dazu zu äußern.
Berlin, 7. Oktober 2020: Bei einer Regierungsbefragung im Bundestag droht der deutsche Außenminister Heiko Maas mit gezielten Sanktionen gegen Russland wegen der Vergiftung des Oppositionspolitikers Alexej Nawalny mit einem Nervenkampfstoff der Gruppe Nowitschok. Die Entwicklung, Herstellung und der Besitz chemischer Waffen sei ein “eklatanter Verstoß” gegen das Völkerrecht, meint der Minister. “Russland müsste selbst ein großes Interesse an der Aufklärung des Verbrechens haben”.
Moskau sei jedoch bisher in keinem einzigen Fall den “Forderungen und Fragen” der Bundesregierung nachgekommen. Ohne Aufklärung durch Russland seien “zielgerichtete und verhältnismäßige Sanktionen gegen Verantwortliche unvermeidlich”. Begrüßenswert klare Töne aus Berlin, die aufhorchen lassen, denn selten findet eine Regierung den Mut zu einer so kompromisslosen Haltung.
Während derselben Befragung wird der Minister allerdings auch auf den Fall Julian Assange angesprochen und insbesondere auf meine Berichterstattung, wonach die Behandlung von Assange das universelle Folterverbot verletze – ebenfalls ein “eklatanter Verstoß” gegen das Völkerrecht. Doch hier gibt sich der Minister deutlich weniger kämpferisch. Der Bundesregierung lägen “keine Informationen” vor, aus denen hervorginge, “dass es sich um Verstöße gegen internationales Recht sowohl bei der Unterbringung als auch der Behandlung von Julian Assange handelt”, meint Maas.
Er sei der Auffassung, “dass Assange ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren verdient hat”, habe aber keinen Grund, “unseren britischen Partnern in diesem Fall Versagen oder was auch immer vorzuwerfen”. Anders als Russland wird Großbritannien von der Bundesregierung also weder mit “Fragen und Forderungen” konfrontiert noch mit Sanktionen im Falle fehlender Aufklärung.
Auswärtiges Amt war über Rechtsverstöße der Briten informiert
Tatsache ist, dass ich dem Auswärtigen Amt die wichtigsten “Verstöße gegen internationales Recht” bereits ein Jahr früher, nämlich am 26. November 2019, anlässlich eines Besuchs in Berlin persönlich erläutert hatte. Die Menschenrechtsabteilung hatte mich um eine Unterredung zum Fall Assange gebeten. Wie mir schnell klar wurde, war das Anliegen meiner Gesprächspartner allerdings nicht, die von mir geltend gemachten Menschenrechtsverletzungen zu diskutieren und mögliche Maßnahmen zur Einflussnahme der Bundesregierung auf die britischen oder US-amerikanischen Behörden zu erörtern. Meine umfangreiche Berichterstattung dazu hatte jedenfalls niemand im Raum gelesen, und ganz offensichtlich hatte auch niemand die Absicht, sich näher damit zu befassen.
Vielmehr machte man sich mit Blick auf mein Engagement im Fall Assange angeblich Sorgen um die Glaubwürdigkeit meines Mandates und den Fortbestand der UNO-Menschenrechtsmechanismen.
Dass Assange ohne Rechtsgrundlage seit Monaten in Isolationshaft gehalten und seiner Menschenwürde und Verteidigungsrechte beraubt wurde, ließ bei den deutschen Menschenrechtsbürokraten offenbar keine Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des britischen Verfahrens aufkommen. Stattdessen bedachten sie meine Einwände mit den gleichen leeren Blicken wie die Regierungssprecher, welche an der wöchentlichen Bundespressekonferenz jeweils jede Anfrage zum Fall Assange mit steinernen Gesichtern und gequälten Worthülsen abwimmeln – eine veritable Realityshow zum Thema Wirklichkeitsverdrängung.
Einer der vielen Zeugen, welche im September 2020 im (US-)amerikanischen Auslieferungsprozess zugunsten von Assange aussagten, war der deutsch-libanesische Staatsbürger Khaled El-Masri. Am 31. Dezember 2003 war er in Mazedonien von der Polizei festgenommen und an die CIA übergeben worden.
In Skopje und in einem black site in Afghanistan wurde er von den (US-)Amerikanern vier Monate lang erniedrigt und gefoltert, bis die CIA sich von seiner Unschuld überzeugt hatte und ihn irgendwo auf einer verlassenen Straße in Albanien aussetzte – ohne jede Entschuldigung, Entschädigung oder auch nur genügend Mittel für die Heimreise.
Nach mehreren erfolglosen Verfahren gegen die mazedonischen Behörden stellte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof im Jahr 2012 fest, dass El-Masri durch mazedonische und (US-)amerikanische Agenten gefoltert worden war, und verurteilte Mazedonien zur Zahlung von 60.000 Euro Entschädigung.
Die deutsche Staatsanwaltschaft ihrerseits erließ dreizehn Haftbefehle gegen die involvierten CIA-Mitarbeiter, doch die Bundesregierung verweigerte die Stellung eines Auslieferungsgesuches an die USA – ein “nicht justiziabler” Ermessensentscheid der Exekutive, wie das Verwaltungsgericht befand.