Geheime Gründe für die Geheimhaltung
Geheime Gründe für die Geheimhaltung
Der NSA-Untersuchungsausschuss kämpft um den Zugang zu vertraulichen Dokumenten
Von Majid Sattar, FAZ, 27. Juni 2014
BERLIN, 26. Juni. Bevor der NSA-Untersuchungsausschuss am Donnerstag gewissermaßen Grundlagenforschung betreiben und sich von Sachverständigen in die Technik des massenweisen oder gezielten Abhörens einweisen lassen konnte, mussten sich die Abgeordneten noch einmal mit den Grundlagen ihres eigenen Mandats befassen. In einer nicht öffentlichen Beratungssitzung, die den Beginn der öffentlichen Anhörung verzögerte, stritten die Ausschussvertreter mit dem Vertreter der Bundesregierung über den Zugang zu Verschlusssachen, also vertraulichen oder gar geheimen Dokumenten.
Genauer gesagt stritten sie über die Rechtsgrundlagen, mit denen die Bundesregierung darauf verweisen kann, dass sie keinen Einblick in bestimmte Dokumente gewähren könne. Denn diese Rechtsgrundlagen sind selbst geheime völkerrechtliche Vereinbarungen zur Zusammenarbeit der Nachrichtendienste mit den sogenannten „Five-eye“-Staaten, also den angelsächsischen Staaten, die nach 1945 eine exklusive Geheimdienstkooperation beschlossen hatten. Der Regierungsvertreter verwies nach Angaben von Teilnehmern der Beratungssitzung darauf, dass Teil dieser Vereinbarung etwa mit den Vereinigten Staaten die Zusicherung gewesen sei, die Kooperationsvereinbarung selbst geheim zu halten. Damit wollten sich aber die Abgeordneten – fraktionsübergreifend – nicht zufriedengeben: Das Parlament müsse doch die Regierung kontrollieren – und damit auch die von der Regierung geschlossenen völkerrechtlichen Verträge. Der Ausschuss fasste den Beschluss, die Regierung möge die Abkommen zugänglich machen.
Uber die Form könne noch geredet werden. Denkbar sei etwa eine Einsichtmöglichkeit in der Geheimschutzstelle des Bundestages ausschließlich für die Obleute des Untersuchungsausschusses. Der Vertreter der Bundesregierung sagte eine Prüfung zu – wohl wissen, dass Washington zustimmen müsste.
Deutlich wurde an diesem Beispiel einmal mehr das Strukturproblem des NSA Ausschusses. Selbstredend ging es den Abgeordneten mit dem Verweis auf die notwendige parlamentarische Kontrolle der Regierung auch um ihren eigenen Status: Der NSA-Ausschuss kann als öffentlich tagendes Gremium zwar ein Medienecho hervorrufen, die Privilegien des nicht öffentlich tagenden Parlamentarischen Kontrollgremiums besitzt er je-
doch nicht.
In der Sache ist der Umgang mit den Rechtsgrundlagen der transnationalen Zusammenarbeit der Nachrichtendienste nicht neu. Im Sommer vergangenen Jahres beantwortete Klaus-Dieter Fritsche, seinerzeit Staatssekretär im Bundesinnenministerium, heute Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste im Kanzleramt, eine Kleine Anfrage der SPD (die damals noch als wahlkämpfende Opposition in der NSA-Affäre mächtig Wirbel machte): Es gelte, schrieb Fritsche, “Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation” der Nachrichtendienste vertraulich zu behandeln. Diese sei die “Geschäftsgrundlage” für jede Kooperation in diesem Bereich und umfasse auch Informationen zur konkreten Ausgestaltung sowie Informationen zu Fähigkeiten anderer Dienste.
Weiter hieß es in der Antwort der Bundesregierung: “Eine öffentliche Bekanntgabe der Zusammenarbeit anderer Nachrichtendienste mit Nachrichtendiensten des Bundes entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde nicht nur die Nachrichtendienste des Bundes in grober Weise diskreditieren, infolgedessen ein Rückgang von Informationen aus diesem Bereich zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des Bundes führen könnte.” Darüber hinaus könnten Angaben zu Art und Umfang des Erkenntnisaustausches auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte der Dienste des Bundes zulassen. Schließlich bestünde die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der Partnerdienste gezogen werden könnten. Fritsche stufte sodann seine Antworten auf einen . Teil der Fragen als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad “VS-Vertraulieh” beziehungsweise “Geheim” ein.
Eine – langfristige – Möglichkeit für den Untersuchungsausschuss, doch noch Einblick in einzelne Akten zu erlangen, bestünde darin, die Bundesregierung zu bitten, etwa bei den amerikanischen Stellen im Einzelfall um „Deklassifizierung” zu bitten. In der Antwort Fritsches aus dem Sommer 2013 heißt es dazu allerdings bereits: Die Deklassifizierung geschehe nach den in Amerika vorgeschriebenen Verfahren. Ein konkreter Zeitrahmen sei in den Gesprächen mit der amerikanischen Regierung, “nicht genannt worden.“