Hartz IV: Jobcenter sanktionieren knappe halbe Million Empfänger – alle Leistungen weg bei 34.000
Hartz IV: Jobcenter sanktionieren knappe halbe Million Empfänger – alle Leistungen weg bei 34.000
bundesregierung-verfassungsrecht-umstritten/31.05.2018
Rund 34.000 Empfängern des sogenannten Arbeitslosengelds-2, landläufig bekannt als “Hartz IV”, wurden nach einem Medienbericht im vergangenen Jahr die Leistungen komplett gestrichen, weil sie gegen Auflagen der Jobcenter verstoßen hätten. Das gehe aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, berichtet die Rheinischen Post (Donnerstag).
Bundesregierung schafft “Klima der Angst”
Grundlage dieser Darstellung seien die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Demnach wurden gegen insgesamt 204.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwei und mehr Sanktionen ausgesprochen, weitere 217.000 Bezieher von Hartz IV bekamen eine Sanktion auferlegt. Detailliertere Angaben zu den Gründen für die jeweiligen Leistungskürzungen nannte das Blatt nicht. Regelmäßig werden Sanktionen mit Begründungen verhängt wie Leistungsempfänger hätten Auflagen verletzt, würden zumutbare Jobangebote oder Maßnahmen ungerechtfertigt verweigern, sich auf betrügerische Weise Zuwendungen zu verschaffen suchen oder sich, wie es heißt, “sozialwidrig verhalten”.
Die Grünen, die das System der Leistungskürzungen in der bestehenden Form ablehnen, fordern nun von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) Reformen.
Minister Heil hat eine kritische Überprüfung der Sanktionspraxis bei Hartz IV angekündigt”, sagte der Grünen-Sozialpolitiker Sven Lehmann der Zeitung, jedoch ducke sich die Bundesregierung bei unbequemen Fragen dazu weg.
Der Sprecher der Grünen-Fraktion für Sozialpolitik findet, die Sanktionen wären nicht mehr zu rechtfertigen, da sie auf der falschen Annahme basierten, “Arbeitslosigkeit sei ein individuelles Versagen. Fakt ist aber, dass passgenaue Arbeitsplätze, gerade für Langzeitarbeitslose, und individuelle Qualifizierung fehlen.” Lehmann wirft der Bundesregierung vor, mit den Sanktionen ein “Klima der Angst” zu schaffen.
911 Millionen Euro in Verwaltung versickert statt für Förderung
Seiner Ansicht nach seien die Jobcenter nicht ausreichend finanziert. Doch erst am Wochenende erklang wieder ein öffentlicher Ruf nach Entbürokratisierung von Hartz IV, da Millionen in die Hartz-Bürokratie fließen. Und in diesem Zusammenhang priorisieren Deutschlands Jobcenter die Verwaltung, damit mehr Hartz-Bescheide vor Gericht bestehen können.
Im vergangenen Jahr wurden 911 Millionen Euro, die für Förderung und Qualifizierung von Hartz-IV-Empfängern vorgesehen waren, in den Verwaltungshaushalt der Jobcenter umgeschichtet, wie eine Antwort der Regierung auf eine Anfrage der FDP zeigte. Immer mehr Geld steht deshalb nicht mehr für die vorgesehene Qualifizierung Arbeitsloser bereit – und dies aus teils absurd anmutenden Gründen.
Dabei sind bereits jetzt Leistungsbezieher in Deutschland von existenziellen Bedrohungen betroffen, da die veranschlagten Regelsätze beispielsweise für die Begleichung der realen Mietkosten nicht ausreichen. Wie die ehemalige Arbeitsvermittlerin Inge Hannemann bereits im Jahr 2014 zur Sanktionspolitik der Jobcenter anmerkte: “Eine Sanktion bedeutet ein starres Absinken der Leistung um 10 Prozent bis 100 Prozent. Grund dafür ist eine Verletzung von bestimmten gesetzlich festgelegten Pflichten. Pflicht ist zum Beispiel die Meldung beim Jobcenter, wann immer der persönliche Sachbearbeiter einen Termin festgelegt hat. Pflicht ist die Annahme jeder zumutbaren Arbeit. Zumutbar ist fast alles. Pflicht ist auch die Erfüllung einer Eingliederungsvereinbarung, die aus freiem Willen niemand abschließen würde.”
Paritätischer Wohlfahrtsverband: “Verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und in keiner Weise zielführend”
Auf diese Weise sei faktisch auch das Grundgesetz ausgehebelt, denn dieses garantiere ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und entsprechend unter Umständen auch einen positiven Leistungsanspruch gegen den Staat.
Doch, wie Hannemann weiter schrieb, ist “das höchste Gebot des deutschen Sozialrechts […] hingegen das Prinzip vom “Fördern und Fordern”. Dieses hat im SGB II in Form der Sanktionsregelungen Eingang gefunden.”
Heute schrieb Hannemann auf Twitter zu den neuen Zahlen, dass ihr damaliger Eintrag damit aktuell bleibe.
In diesem Monat legte der Paritätische Wohlfahrtsverband seine Forderung nach Abschaffung des bisherigen Systems und sein Reformkonzept unter dem Titel “Hartz IV hinter uns lassen” vor. Darin plädiert der Verband unter anderem dafür, dass die Bundesregierung die Regelsätze anheben und die Sanktionen abschaffen solle, da damit Menschen häufig in existenzielle Notlagen gezwungen würden. Der Verband sieht die Sanktionen als “verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und in keiner Weise zielführend an.
“Sanktionen bringen Menschen nicht schneller in Arbeit und sind keine pädagogischen Antworten, sondern werden lediglich als Drangsalierung und Ausdruck sozialer Ignoranz wahrgenommen. Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, werden durch Sanktionen noch weiter in die Not und schlimmstenfalls sogar in die Obdachlosigkeit gedrängt”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. “
Auch die Zumutbarkeitsregelungen seien kontraproduktiv, da damit nicht selten berufliche Rückschritte und womöglich eine unwiderrufliche Schlechterstellung einhergehen.
Sowohl Union als auch SPD lehnen die Idee ab, die Sanktionen vollständig zu streichen. Stattdessen verwies das Sozialministerium einmal mehr darauf, dass die übrigen rund fünf Millionen Leistungsberechtigten sanktionsfrei blieben.