Impuls für ein Menschenrecht auf Frieden
Das Recht auf Frieden ist ein Thema, welches UNO-Gremien wie den Menschenrechtsrat in den vergangenen Jahren mehrmals beschäftigte. Als eine Folge davon hat der Rat seinem beratenden Ausschuss den Auftrag erteilt, einen Resolutionsentwurf für das Recht auf Frieden zu erarbeiten. Die entsprechende Resolution wurde vom Menschenrechtsrat im Juni 2012 angenommen und zugleich eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung einer UNO-Deklaration ins Leben gerufen. Derweil liefert die Santiago Deklaration für das Recht auf Frieden erste klare Definitionen der Rechte und Pflichten, die sich aus einem Recht auf Frieden ergeben könnten.
Die spanische Menschenrechtsorganisation Spanish Society for International Human Rights Law (AEDIDH) und weitere Nichtregierungsorganisationen hatten am 9. und 10. Dezember 2010 einen internationalen Kongress in Santiago de Compostela organisiert. Dieser Kongress endete mit der einstimmigen Verabschiedung der Santiago Erklärung zum Menschenrecht auf Frieden. Diese beinhaltet u.a. ein Recht auf Bildung in den Bereichen Frieden und Menschenrechte sowie Rechte auf eine sichere und gesunde Umwelt, auf Entwaffnung, auf Entwicklung und anderes. In der Pflicht, diese Rechte zu erfüllen, stehen insbesondere die Staaten. Die Santiago Deklaration wird nun dem Menschenrechtsrat vorgelegt. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, eine offizielle Fassung zu erarbeiten. Die Organisationen, welche am Santiago Kongress teilgenommen haben, entschieden zudem eine zivile Beobachtungsstelle für das Menschenrecht auf Frieden einzurichten.
Offizielle Schweiz unterstützt das Recht auf Frieden nicht
Das Menschenrecht auf Frieden wurde 1984 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit der Verabschiedung von Resolution 39/11 und einer «Erklärung zum Recht der Völker auf Frieden» anerkannt. Die Erklärung entstand unter dem Eindruck der intensiven atomaren Aufrüstung der USA und der Sowjetunion in der Ära des Kalten Krieges. Sie nennt unter anderem die Pflicht der Staaten «die Hoffnung aller Völker zu verwirklichen, den Krieg aus dem Leben der Menschheit zu verbannen und vor allem eine weltweite nukleare Katastrophe zu verhindern». In Absatz 2 hält die Erklärung zudem fest, «dass die Wahrung des Rechts der Völker auf Frieden und die Förderung von dessen Verwirklichung für jeden Staat eine grundlegende Verpflichtung darstellt».
Seit 2006 setzt sich die AEDIDH mit Stellungnahmen beim UNO-Menschenrechtsrat, bei dessen Expertenausschuss, in zahlreichen Seminaren und mit eigenen Erklärungen (Luarca, Bilbao, Barcelona) für eine genauere Definition des Menschenrechts auf Frieden ein. Viele internationale Deklarationen und Abkommen berufen sich auf den Frieden oder führen den Frieden als ein zu erreichendes Ziel auf. Das Recht auf Sicherheit, ein weiterer Aspekt des Rechts auf Frieden, ist Bestandteil von allen wichtigen internationalen Konventionen. Der Menschenrechtsausschuss hat das Recht auf Frieden als ein Element des Rechts auf Leben anerkannt.
Die Schweiz hat sich während ihrer Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat gegen die Idee eines Rechts auf Frieden ausgesprochen. Deshalb schlägt die Nichtregierungsorganisation APRED die Gründung einer Schweizer Koalition für das Menschenrecht auf Frieden vor mit dem Ziel, die Haltung der Schweiz zu ändern.
Das Recht auf Frieden im Beratenden Ausschuss des UNO-Menschenrechtsrates
Der Beratende Ausschuss des UNO-Menschenrechtsrates, eine Art Think Tank für die Weiterentwicklung der Menschenrechte, hat sich in seiner 7. und 8. Session mit dem Recht auf Frieden befasst. Anlässlich der 7. Session im August 2011 hat eine Drafting Group ihren ersten Entwurf für eine entsprechende Deklaration dem Ausschuss präsentiert. Dieser wurde aufgrund von Feedbacks aus dem Ausschuss und der Zivilgesellschaft nochmals überarbeitet und im Februar 2012 in einer zweiten, überarbeiteten Version dem Ausschuss erneut zur Diskussion vorgelegt. Auch bei dieser Diskussion war die Beteiligung der Zivilgesellschaft beträchtlich. In seinem am 24. Februar 2012 verabschiedeten Progress Report schlägt der Ausschuss vor, den Auftrag des Menschenrechtsrats für das Verfassen einer «Deklaration über das Recht der Völker auf Frieden» umzubenennen in «Deklaration über das Recht auf Frieden». Dieser Begriff beinhalte sowohl die individuelle wie die kollektive Dimension von Frieden, halten die Verfasser fest. Der Beratende Ausschuss hat den Entwurf nach der erneuten Diskussion im Ausschuss nochmals überarbeitet und und ihn anlässlich der 20. Session des UNO-Menschenrechtsrates zur Diskussion gestellt. Am 29. Juni 2012 hat der Rat die Resolution zum Verfassen einer Deklaration über das Recht auf Frieden mit 34 zustimmenden, 1 ablehnenden und 12 sich enthaltenden Stimmen angenommen. Die Schweiz enthielt sich der Stimme; die einzige Gegenstimme kam aus den USA. Eine Arbeitsgruppe wird sich nun mit der Ausarbeitung des Deklarationsentwurfs beschäftigen. 2013 soll die Gruppe erstmals eine fünftägige Sitzung abhalten und dem Rat dann in seiner 23. Session (im Juni 2013) einen ersten Bericht vorlegen.
Dokumente und Quellen
- Resolution A/HRC/20/L.16 «United Nations declaration on the right to peace»
Human Rights Council, während seiner 20. Session, verabschiedet am 29. Juni 2012 (pdf, 2 S.) - Eighth Session of the Human Rights Council Advisory Committee
Dokumentation der 8. Session des Beratenden Ausschusses mit Link auf den Progress Report on the right of peoples to peace (A/HRC/AC/8/2), welcher auch den vorläufigen Entwurf der Deklaration enthält - Santiago Declaration on the human right to peace
Informationen zum Abschluss des Kongresses in Santiago von AEDIDH in englisch - Santiago Declaration on the human right to peace
Erklärung im Wortlaut in englisch (pdf, 19 S.) - Resolution 39/11 und Erklärung zum Recht der Völker auf Frieden
Link zu den Dokumenten in englisch auf der Website UNdemocracy (pdf, 1 S.) - Website der Organisation APRED
- Newsletter des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom Januar 2011
- Koff-Newsletter vom September 2010