Kapitalismuskritik soll verboten werden
Niederes Rechtsgut
A.K. (Ossietzky, 8/2015)
Ein „barbarischer Ausbruch brutaler Gewalt“ habe in Frankfurt am Main am 18. März [2015] stattgefunden, eine „Gewaltorgie“ – schrieb Hans Hugo Klein jetzt in der F.A.>. und macht den zuständigen Behörden einen schwerwiegenden Vorwurf: Sie hätten die Blockupy-Demonstration verbieten müssen. Und damit auch deren „Trabanten wie Attac und Links-Partei“ den Weg in die Öffentlichkeit versperren können.
Hans Hugo Klein ist nicht irgendwer. Er war Richter am Bundesverfassungsgericht und CDU-MdB, gehört dem „Konvent für Deutschland“ an und gilt als Experte für Öffentliches Recht.
In seinem Beitrag stellt er heraus, daß Demonstrations-Brutalität ein Charakteristikum der politischen Linken sei; sie habe in der Bundesrepublik ihre „schlechte Tradition“ seit der 1968er Bewegung, und gegenwärtig äußere sie sich in Gegendemos zu Pegida und in „haßerfüllten Ausbrüchen gegen Banken und Kapitalismus“. Demo-Gewalt von rechts? Da fällt Klein nichts ein.
Aber wie soll man angesichts der Bedrohungslage mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit umgehen? Der Jurist Klein weiß es: Diese Norm genieße leider eine „unglückliche demokratische Überhöhung“, sie dürfe jedoch keinen höheren Rang in Anspruch nehmen als andere Rechtsgüter, vor allem als das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums.
Dieses Argument läßt sich weiter entfalten: Nicht nur die imposanten Gebäude der Finanzindustrie bräuchen Schutz vor Beschädigung – wer eine Enteignung von Banken fordert, ist ein Feind des Eigentumsrechts.
In der F.A.Z. ist die Gefahrenswarnung Kleins mit zwei Grafiken veranschaulicht. Auf der einen sind Arm und Hand eines gewöhnlichen Menschen zu sehen, der mit einem Hammer droht; auf der anderen ein Nadelstreifenarm und eine gepflegte Hand, der Fesseln angelegt sind. Soll es so kommen? Da bietet ein neues Rechtsverständnis die Rettung: Demos gar nicht erst zulassen, wenn Kapitalismuskritiker dahinterstecken.