Kontrollverfahren des Sozialpakts (UNO)
Kontrollverfahren
Die Einhaltung der den Staaten durch den Pakt I auferlegten Verpflichtungen wird im Rahmen eines Berichtssystems kontrolliert: Den Vertragsstaaten obliegt die Verpflichtung, in regelmässigen Abständen dem Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Berichte über die getroffenen Massnahmen, die erzielten Fortschritte sowie über Schwierigkeiten bei der innerstaatlichen Umsetzung der Garantien zu erstatten (Art. 16, 17). Der erste Bericht erfolgt zwei Jahre nach Inkrafttreten, weitere Berichte nach Bedarf. In der Praxis hat es sich eingebürgert, dass etwa alle fünf Jahre einen Bericht abzuliefern ist.