Kriterien zur Unterscheidung zwischen authentischen und verdeckten Staatsterrorismus
Kriterien zur Unterscheidung zwischen authentischen und verdeckten Staatsterrorismus
[Auszug aus dem Buch von Elias Davidsson „Psychologische Kriegsführung und gesellschaftliche Leugnung: Die Legende des 9/11 und die Fiktion der Terrorbedrohung“, Zambon Verlag, Frankfurt a.M, 2017]
Folgende zehn Kriterien – in Frageform – gestatten eine vorläufige, grobe, Einschätzung, ob ein Ereignis, das von Medien als Terrorismus bezeichnet wird, authentisch oder staatlich erzeugt wurde. Diesen Kriterien folgen ergänzende Kommentare.
Tabelle 1: Kriterien zur Unterscheidung zwischen authentischen und verdeckten Staatsterrorismus.
(Bitte umkreise die entsprechenden Zahlen) |
ja – vielleicht – nein |
1. Gab es eine glaubwürdige Bekennermeldung zur Tat? Wurden plausible Forderungen gestellt? |
0 – 5 – 10 |
2(a). Sind die mutmaßlichen Täter tot? oder 2(b). Wenn die mutmaßlichen Täter vor ein Gericht gestellt wurden, erfüllte das Verfahren menschenrechtliche Standards und bestanden die Beschuldigten auf der Legitimität ihrer Angriffe? |
10 – 5 -0 0 – 5 – 10 |
3. Gibt es einen begründeten Verdacht, dass die Behörden belastende Beweise platziert, gefälscht oder produziert hatten? |
10 – 5 – 0 |
4. Wurden die mutmaßlichen Täter von ihrem gesellschaftlichen Umfeld nachweislich als Helden oder Märtyrer gefeiert? |
0 – 5 – 10 |
5. Haben die Behörden die mutmaßlichen Täter schon vor den Anschlägen gekannt? |
10 – 5 – 0 |
6. Wurde eine öffentliche, gründliche und sachliche Untersuchung der Anschläge angekündigt bzw. durchgeführt? |
0 – 5 – 10 |
7. Gibt es Indizien zur Verdunkelung (Verschleierung) der Fakten? (Täuschung der öffentlichen Meinung, Unterdrückung von Beweise, Verbot von Zeugenaussagen, widersprüchliche Zeitangaben, usw.) |
10 – 5 – 0 |
8. Gibt es Indizien für ein Vorherwissen der Behörden bzw. zur Verschmelzung der Anschläge mit einer Sicherheitsübung? |
10 – 5 – 0 |
9: Zogen die Behörden des betroffenen Staates einen absehbaren politischen Nutzen von den terroristischen Anschlägen? (cui bono) |
10 – 5 – 0 |
10. Gibt es zusätzliche, einschlägige Indizien für eine staatlich inszenierte Operation? |
10 – 5 – 0 |
Summiere die umkreisten Zahlen: |
Bei der Summe 30-50 war eine staatliche Terroroperation denkbar.
Bei 51-70 war eine staatliche Terroroperation wahrscheinlich.
Bei 71-90 war eine staatliche Terroroperation sehr wahrscheinlich.
Bei 91-100 kann man von einer staatlichen Operation ausgehen, es sei denn, dass das Gegenteil eindeutig nachgewiesen wurde.
Kommentare zu einzelnen Fragen
Zu (1) Eine glaubwürdige Bekennermeldung wird hier als jene bezeichnet, deren mutmaßlicher Autor befragt werden kann, um die Meldung zu bestätigen. Eine plausible Forderung wird hier als jene bezeichnet, die – auch wenn umstritten – weder den gesunden Menschenverstand noch moralische Grundsätze verletzt.
Warum spielt das Fehlen einer erkennbaren Forderung eine so große Rolle bei der Einordnung einer Terroroperation? Der Grund liegt darin, dass Terrorismus, wie jede Handlung, einen Zweck erfüllen muss. Der Zweck von echten terroristischen Anschlägen ist es, den Gegner zu bestimmten Handlungen oder Auslassungen zu zwingen. Bei echten Anschlägen brauchen die Anstifter nicht immer ihre Forderungen erneut zu äußern. Die angegriffene Bevölkerung weiß aus der Vergangenheit, was gefordert wird. Israelis wissen bis zum letzten Mann, dass die Palästinenser für ein Ende der Besatzung kämpfen. Das fordern sie seit fast 50 Jahren. Die Briten wussten ganz genau, dass die IRA Terroranschläge ausübt, um die britische Herrschaft in Nordirland zu beseitigen. In Spanien bezweifelt niemand, dass ETA für die Autonomie des Baskenlands kämpft. Wenn eine Bombe aber ohne Bekennermeldung und Forderung irgendwo explodiert, sterben Menschen, wird die Tat von der Bevölkerung wie eine Naturkatastrophe rezipiert. Bombenleger können damit nichts erreichen, außer vorübergehende Empörung zu erzeugen, die aber ins Leere läuft. Bei verdeckten Staatsoperationen, wird ein Absender durch gefälschte Bekennermeldungen vorgetäuscht. Bei solchen Operationen sind üblicherweise die Forderungen – wenn sie überhaupt erwähnt werden – entweder absurd, verschwommen oder unbeständig. Wo ein Terroranschlag nicht durch eine legitime oder zumindest beständige Forderung und eine nachprüfbare Bekennermeldung begleitet wird, handelt es sich wahrscheinlich um eine Operation unter falscher Flagge.
Bekennervideos des mutmaßlichen Täters werden oft von Behörden und Medien als Beleg der Echtheit des Anschlags vorgelegt. Alle Elemente eines Bekennervideos können aber heute synthetisch im Studio hergestellt werden, darunter das Gesicht, Bewegungen des Körpers, der Glieder, der Lippen, der Augen, Gegenstände, gesprochene Texte, Umgebung. Der durchschnittliche Zuschauer kann solche Fälschungen nur schwer erkennen. Die heutige Technologie der Bild- und Tonmanipulation ist Meilen entfernt von den Bin Laden Videos der 1990er Jahren, die jedes Kind als gefälscht erkennen konnte. Damit ist nicht bewiesen, dass jedes Bekennervideo gefälscht ist. Es bedeutet aber, dass mit Fälschungen gerechnet werden muss, insbesondere wenn die Herkunft des Videos nicht feststellbar ist. Und das ist bereits die Regel. Die Scheu der Journalisten die Herkunft von Bekennervideos zu verraten, spricht Bände.
Zu (2a) Damit diese Frage bejaht werden kann, muss zuerst festgestellt werden, dass die mutmaßlichen Täter noch am Leben sind. Gerhard Wisnewski beschreibt treffend die „Nützlichkeit“ von toten Attentätern:
Tote sind bekanntlich die besten Beschuldigten, da es in diesem Fall weder einen Anwalt oder gerichtliche Beweise noch einen Schuldspruch braucht. Wie bei den vielen früheren ‘Amokläufen’, bei denen die Täter regelmäßig Selbstbord begingen, findet die Verurteilung durch Polizei und Medien statt – und zwar außergerichtlich. So lässt sich einem Verdächtigen die Schuld an Attentaten anlasten.1
In den meisten bzw. allen Fällen des Todes eines mutmaßlichen Attentäters bleiben die Umstände des Todes ungeklärt. Nehmen wir zum Beispiel Mohammed Atta, einer der mutmaßlichen Todespiloten des 11. September 2001. Für seine Teilnahme an den Anschlägen gibt es nicht den geringsten Beweis (siehe Kapitel 4), aber seit Mai 2000 ist er verschwunden. Wurde er ermordet? Wo, wann, von wem? In anderen Fällen (Boston-Marathon, Charlie-Hebdo, Kopenhagen, Toulouse, Bataclan, Brüssel, München, Ansbach, Nizza, Würzburg) wird der Öffentlichkeit erzählt, der oder die mutmaßlichen Attentäter hätten sich selbst umgebracht oder wären während einer „Schießerei“ mit der Polizei gestorben. Verlässliche Zeugen der Todesumstände gibt es nicht, und die Behörden bemühen sich nicht, die Todesumstände zu klären. In Indien werden polizeiliche Hinrichtungen von Verdächtigen ironisch als „Begegnungen“ (“Encounters”) bezeichnet.2 Wenn Behörden einen Anschlag tatsächlich aufklären wollten, würden sie sich bemühen, den Verdächtigen lebendig zu fassen und vor Gericht zu stellen.
Einige Bemerkungen zu Selbstmordattentaten
Wenn man von einem Selbstmordattentat hört oder liest, stellt man sich sofort einen Menschen vor, der sich aus Überzeugung umbringt. Daher empfinden wir solche Attentate als „authentisch”, aber gleichzeitig als unheimlich und abgründig in ihrer Radikalität. Merkwürdigerweise können wir uns mit der Vorstellung dieses extremen Verhalten abfinden, nicht aber mit der Vorstellung, dass Sicherheitsdienste möglicherweise solche Ereignisse inszenieren.
Selbstmordattentate sind aber relativ leicht zu inszenieren.3 Ein bekanntes Beispiel aus dem Irak: Der „Attentäter“ wird damit beauftragt, mit einem Wagen nach X zu fahren. Am Zielort wird die von ihm nicht bemerkte Ladung ferngezündet. Er stirbt. Die Medien berichten von einem Selbstmordattentat. Zweites Beispiel: Man versteckt bei einer großen Menschenansammlung einen Sprengkörper, der ferngezündet wird. Ein drittes Beispiel beschreibt Paul Joseph Watson in einer fiktiven, aber durchaus plausiblen Darstellung der Londoner Anschläge von 2005.4 Wenn keine Zeugen dabei sind, kann die Polizei eine Person erschießen und sie dann durch eine Bombe zerfetzen lassen, um einen Selbstmord vorzutäuschen. Kreative Geister können sich noch weitere Szenarien ausdenken.
Da der Anschein eines Selbstmordattentats die höchste Stufe der Authentizität darstellt, ist die Inszenierung von solchen Attentaten für die Erzeugung des Schreckens vor „islamistischem Terror“ die effektivste Propagandamethode.5 Ob ein Selbstmordattentat authentisch war, kann nur durch eine gründliche und von der Polizei unabhängige Ermittlung der Todesumstände festgestellt werden. Solche unabhängigen Ermittlungen werden selten bzw. nie unternommen.
Zu (2b) Damit diese Frage bejaht werden kann, muss festgestellt werden, dass es sich um ein offenes Gerichtsverfahren handelt, das Menschenrechtsnormen einhält; die Beschuldigten eine Gelegenheit erhalten, sich zu ihren Taten zu äußern; die Beschuldigten die Legitimität ihrer Angriffe bekräftigt haben. Echte Terroristen bestreiten selten (oder nie) ihre Tat sondern versuchen sie zu erklären.
Zur Bewertung von solchen Äußerungen sollten folgenden Fragen geklärt werden:
Gibt es Gründe zu der Annahme, dass die Verdächtigen zu ihrer Aussage erpresst wurden?
Haben sie ihre Erklärungen als Gegenleistung für eine reduzierte Strafe abgegeben?
Wurde ein Wortprotokoll ihrer Aussagen veröffentlicht?
Wurde die schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht?
Zu (3) Damit diese Frage bejaht werden kann, müssen nachweisliche und eindeutige Indizien vorliegen, dass belastende Beweise erfunden, fabriziert oder an Orten platziert wurden, an denen sich der mutmaßliche Täter befunden hat.
Zu (4) Damit diese Frage bejaht werden kann, muss festgestellt werden, dass die mutmaßlichen Täter als Helden oder Märtyrer von ihrem gesellschaftlichen Umfeld gefeiert worden sind. Von Zeit zur Zeit wird in den Medien behauptet, anonyme Blogger hätten die Täter eines Anschlages auf Internetforen zelebriert. Da die Urheberschaft solcher Meldungen nicht nachprüfbar ist, können sie nicht als Beweise für die Ehrung gelten.
Zu (5) Damit diese Frage bejaht werden kann, muss festgestellt werden, dass staatliche Behörden die mutmaßlichen Täter schon vor den Anschlägen gekannt haben. In solchen Fällen entsteht der Verdacht, dass die Behörden die Anschlägen bewusst duldeten, förderten oder dass die überwachten Personen als Sündenböcke ausgewählt wurden, um sie der Öffentlichkeit als die Täter zu präsentieren.
Allerdings muss Folgendes berücksichtigt werden: Eine übliche Methode zur Befestigung der Terroristenlegende ist die nachträgliche Verbreitung der Legende, dass der Polizei oder den Geheimdiensten die angeblichen Täter schon längere Zeit bekannt waren, aber dass sie leider die Vorbereitung der Anschläge nicht frühzeitig erkannt hatten. Solche Selbstbezichtigungen, üblicherweise als „Enthüllungen“ präsentiert, stammen selbstverständlich aus denselben Kreisen, die angeblich schlampig agierten. Ihr Wahrheitsgehalt kann selten nachgewiesen werden.
Ein gutes Beispiel für diese Methode ist eine verblüffend erscheinende Meldung in der französischen Tageszeitung Le Monde vom 6. Januar 2016. Ihr zufolge soll ein „Dschihadist“ Ermittlern der französischen Staatssicherheit (DGSI) drei Monate vor den Pariser Anschlägen auf das Konzert im Bataclan erzählt haben, er hätte bei seiner Ausreise aus Syrien den Auftrag erhalten, einen Anschlag in Paris auszuführen. Er soll den Ermittlern gesagt haben, er wäre beauftragt worden, ein „leichtes Angriffsziel zu wählen, wie z. B. eine Konzertveranstaltung, auf der sich viele Menschen befinden“.6 Diese für die Ermittler eigentlich peinliche Meldung in Le Monde konnte nur aus ihren eigenen Kreisen stammen. Sie beinhaltete zwei Botschaften: (a) die Sicherheitsbehörden seien Trottel; und (b) die Anschläge wären im Auftrag des Islamischen Staats begangen worden. Mit der ersten Botschaft können sie gut leben.
Die Verbreitung von solchen Nachrichten hat zwei Vorteile: Zum einen erhärten sie in subtiler Weise die Legende der Täterschaft, zum anderen erzeugen sie den Eindruck, dass die „Dienste“ mehr Ausbildung und Ressourcen benötigen, um ihre Arbeit noch besser erledigen zu können. In den seltenen Fällen, in denen eine Untersuchung über mutmaßliche Fehlleistungen der „Dienste“ stattfindet, wird üblicherweise niemand zur Rechenschaft gezogen: Die Fehlleistungen werden ungenügender Zusammenarbeit der verschiedenen Dienste, Personalmangel oder Missverständnissen aller Art zugeschrieben, für die niemand eigentlich verantwortlich ist. Die Inszenierung solcher Scheinuntersuchungen gehört zur allgemeinen Praxis bei der Vertuschung von staatlichen Verbrechen.7
Zu (6) Damit diese Frage bejaht werden kann, muss zuerst festgestellt werden, dass
•die Ergebnisse der Ermittlung bzw. der Untersuchung in einem Bericht vorliegen;
•der Bericht der Öffentlichkeit zugänglich ist;
•die Ermittlung bzw. Untersuchung die Kriterien der Unvoreingenommenheit, der Unabhängigkeit von Ermittlern, der Gründlichkeit und der Öffentlichkeit (oder Transparenz) erfüllt haben. Diese Kriterien werden regelmäßig vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Bewertung von staatlichen Ermittlungen angewendet.8
Wenn eine Ermittlung diese vier Kriterien nicht erfüllt, liegt die Vermutung nahe, dass der Staat sich davor scheut, die Straftat aufzuklären. Keine mir bekannte Gesellschaft ermächtigt die Polizei, die Schuld eines Verdächtigen zu bestimmen. Nur Strafgerichte sind befugt, einen Schuldspruch auszusprechen. Und das nur nach einem ordnungsgemäßen Verfahren, in dem die Rechte des Verdächtigen auf angemessene Verteidigung gewährleistet sind. Wer der Polizei zutraut, die Schuld eines Verdächtigen festzustellen, stellt damit die Grundlagen der Justiz in einem Rechtsstaat in Frage.
Falls Verdächtige eines mutmaßlichen Terroranschlages gestorben sind, sei es, weil sie sich mutmaßlich in die Luft gesprengt haben, oder von der Polizei erschossen wurden, findet kein Gerichtsverfahren statt. In diesem Fall wird die Schuld von der Polizei „festgestellt“, ohne das irgendeine unabhängige Instanz, bzw. Verteidiger des Beschuldigten oder Vertreter der Öffentlichkeit, die Beweise überprüfen kann. Die Öffentlichkeit kann sich auf solche Feststellungen nicht verlassen. Der Staat muss in solchen Fällen seinen Aufklärungswillen nachweisen, auch ohne von der Öffentlichkeit oder von den Angehörigen der Opfern dazu gedrängt zu werden. Falls staatliche Behörden sich nicht bemühen, einen Terroranschlag gründlich, transparent und durch eine unabhängige Instanz aufzuklären, entsteht ein dringender Verdacht über eine Verwicklung von staatlichen Strukturen im jeweiligen Ereignis.
Zu (7) Wo die fünf wichtigsten Fragen der Kriminalistik und des guten Journalismus Was, Wer,9 Wo, Wann und Wie dürftig beantwortet werden, sich in Widersprüchen verwickeln oder sie wahrheitswidrig beantwortet werden10 entsteht der Verdacht der Verschleierung. Damit diese Frage bejaht werden kann, müssen nachweisliche Indizien vorliegen, dass die Behörden versucht haben, Fakten über Täter, Opfer, Tatablauf, usw. zu verschleiern, u.a. durch die Unterdrückung von audiovisuellen Beweisen, Dokumenten, Zeugenaussagen, Zeit- oder Ortsangaben, die Zahl von Tätern oder Opfern; oder durch die Veröffentlichung von täuschenden oder widersprüchlichen Meldungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass legitime Geheimhaltung nicht als Verschleierung gilt. Ein weiteres Merkmal der Verschleierung sind Maßnahmen um Zeugen und Angehörigen der Opfern dazu zu verleiten sich mit der offiziellen Darstellung der Ereignisse abzufinden und keine Medieninterviews zu geben. Dies geschieht z.B. in dem ihnen ungewöhnlich hohe Entschädigungen angeboten wird oder durch Einschüchterung. Gelegenheit zur „Beruhigung“ der Hinterbliebenen bietet sich auch im Rahmen einer „psychologischen Traumabehandlung.“ Sämtliche Methoden wurden nach dem 9/11 erfolgreich eingesetzt.
Zu (8) Damit diese Frage bejaht werden kann, müssen nachweisliche Indizien vorliegen, dass die Behörden von einem bevorstehenden Anschlag wussten. Zwingende Indizien dafür sind die Durchführung von polizeilichen oder militärischen Sicherheitsübungen kurz vor oder während der Anschläge. Solche Übungen fanden statt während der Anschläge des 11. September 2001 in den USA (siehe Kapitel 5), während der Londoner Bombenanschläge vom 7. Juli 2005, kurz vor den Terroranschlägen am 22. Juli 2011 in Oslo und Utöya (Norwegen), am Tag der Pariser Anschläge vom 13. November 2015 und vor den Anschläge in München in Juli 2016.11
Zu (9) Damit diese Frage bejaht werden kann, muss festgestellt werden, dass zumindest der angegriffene Staat aus den Anschlägen Nutzen gezogen hat und dass die Planer der Anschläge mit diesem Nutzen rechnen konnten. Man darf davon ausgehen, dass je aufwendiger die Planung und Durchführung einer terroristischen Handlung ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Planer die absehbaren Folgen der Operation abgewogen hatten.
Zu (10) Falls zusätzliche Indizien mit einem erheblichen Beweiswert über eine staatliche Vertuschung oder Teilnahme an den Anschlägen vorhanden sind, kann auch diese Frage bejaht werden. Ein Beispiel dafür wäre eine unerklärbare Schnelligkeit, mit welcher Ermittler die Täter bzw. ihre Terrorführer identifizieren oder den genauen Ablauf der Anschläge feststellten.
Anmerkungen
1 Gerhard Wisnewski, Verheimlicht, vertuscht, vergessen (Knaur, 2013) S. 85.
2 Siehe z. B. Krishnadas Rajagopal, 2002 and 2006, SC tells Gujarat panel, The Indian Express, 26.1.2012, =1932; NHRC stats show there were more fake encounters in Congress-ruled states than in Narendra Modi’s Gujarat, India Today, 4.7.2013, =1933.
3 John Kaminski, Sick strategies for senseless slaughter: The cat is out of the bag now, Global Research, 27.5.2005, #2187.
4 Paul Joseph Watson, How the Government Staged the London Bombings in Ten Easy Steps, Prison Planet, 13.7.2005, #2189.
5 Eine anregende und kritische Analyse des Phänomens Selbstmordattentat erschien auf einer eher berüchtigten Webseite in 2005.Der Autor, dessen Gesinnung ich nicht teile, stellt jedoch wichtige Fragen zum Sachverhalt. Anonymus, The Myth of The Suicide Bomber, rense.com, 19.7.2005 (http://www.rense.com/general67/suicc.htm).
6 Soren Seelow, Est-ce que tu serais prêt à tirer dans la foule? Le Monde, 6.1.2016, #2180.
7 Solche Scheinuntersuchungen fanden statt in den USA nach den Anschlägen des 9/11, in Spanien nach den Madrider Anschlägen von 2004, in Großbritannien nach den Londoner Anschlägen von 2005 und in Indien nach den Anschlägen in Mumbai 2008.
8 Siehe u. a. Elias Davidsson, The Right to the Truth about the Mass Killings of 11 September 2001, Dissident Voice, 2.8.2015 (http://dissidentvoice.org/2015/08/the-right-to-the-truth-about-the-mass-killings-of-11-september-2001/).
9 Wo das Wer aus legitimen Gründen vorläufig verschwiegen wird, sollte zumindest die Frage Wie viele (Täter, Opfer) beantwortet werden.
10 Die sechste übliche Frage “Warum” soll als zweitrangig gelten, da sie keine Feststellungsfrage, sondern eine Interpretationsfrage darstellt.
11 Kira Mitrofanoff, Comment le Samu s’est préparé aux attentats simultanés de Paris, Challenges, 15.11.2015, #2147.