Löcher. In Celle und anderswo
Der Artikel erschien in Heft 14 der Zweiwochenschrift Ossietzky und wurde vom Autor für die junge welt überarbeitet und ergänzt.
Löcher. In Celle und anderswo
Von Horst Schäfer
Die Sache mit der Bombe war klar. Das Loch in die Mauer des Hochsicherheits-Zuchthauses im niedersächsischen Celle hatten Terroristen gesprengt. Sie wollten das Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF) Sigurd Debus befreien. Das war vor 40 Jahren, am 25. Juli 1978, um drei Uhr morgens.
So stand es in der Zeitung. Fernsehen und Radio berichteten in Eilmeldungen. Polizei, Staatsanwaltschaft und Politik hatten die Einzelheiten vorgegeben. Niedersachsens Justizminister Professor Hans-Dieter Schwind (CDU) war mit einer Kohorte von Journalisten schon gleich um sechs Uhr vor das „Celler Loch“ geeilt, um die linken Terroristen anzuklagen.
Der Spiegel bereicherte die Kampagne gegen links und kannte drei Wochen danach (Heft 34/1978) auch schon Hintergründe. Insgesamt war auf sechs Heftseiten von „mehr als 50 Anschlägen der Sprengstoffbrigaden“ die Rede, ein Bild vom Celler Loch wurde auch gedruckt. Mit wissendem Finger zeigte das Blatt nach links auf die angeblichen Täter und textete: „Zur wichtigsten Erscheinungsform des westdeutschen Terrorismus haben sich die „Revolutionären Zellen“ entwickelt…“
Die Politik und große Teile der Medien waren sich nach dem Bombenanschlag einig, dass die Gefahr durch die RAF doch größer ist als befürchtet und daher die Sicherheitsgesetze verschärft werden müssen.
Und keinem Journalisten wollte etwas auffallen: Nicht das selbstverständlich präsentierte Fluchtauto mit den richtigen Ausweisen (später von 9/11 in New York 2001 bis zum Breitscheidplatz in Berlin 2016 immer wieder zu erleben), nicht die Tatsache, dass das Loch viel zu klein für eine Flucht war, auch nicht das Phänomen, dass der zu Befreiende friedlich schlief, als die Gefängniswärter bei ihm eindrangen und – Überraschung – das zuvor amtlich deponierte Werkzeug für den Ausbruch fanden. Auch eine vergessene Polizeipistole am Tatort machte niemanden stutzig.
Hätte damals jemand gesagt, dass könnte ja auch eine Staatsbombe gewesen sein, wäre er sicher als eine Art Verschwörungstheoretiker gebrandmarkt worden, ein Begriff, der heute besonders gerne strapaziert wird, um wirkliche Verschwörungen zu vertuschen. Doch 1978 gehörte der Terminus noch nicht zum politischen Totschlags-Vokabular.
Es dauerte lange acht Jahre, bis 1986 die tatsächlichen Terroristen von einem Journalisten der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (damals gab es offenbar noch mutige Rechercheure) mit Hilfe von Whistleblowern aus dem Verfassungsschutz entdeckt wurden.
Und bis dahin Unvorstellbares wurde enthüllt: Gebombt hatten in einer lange vorbereiteten Terror-Aktion der Verfassungsschutz und die angebliche Anti-Terror-Einheit GSG 9, angeordnet wurde es von der Landesregierung in Hannover unter Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU), informiert waren Polizei, Ermittlungsbehörden und auch die Leitung der Celler Strafanstalt, das „Fluchtauto“ war vom berüchtigten Staats-Agenten Werner Maus besorgt worden, Mitwisser und Mitverschwörer saßen in der Bundesregierung und der hessischen Landesregierung. In Wiesbaden deshalb, weil einer der als V-Leute des Verfassungsschutzes und Lockspitzel angeheuerten Kriminellen, Klaus-Peter Loudil, zuvor in Hessen verurteilt worden war und seine Strafe als Dank auch von Hessen erlassen bekam. Loudil hatte auf Grund eines Tötungsdeliktes und wegen Raubes 10 Jahre Gefängnis erhalten
Sein Komplize, Manfred Berger, erhielt Urlaub von seiner Gefängnisstrafe wegen versuchten Mordes an einem Polizisten und nutzte sie, um, als V-Mann geschützt, weitere erhebliche kriminelle Straftaten zu begehen. Im Abschlussbericht des niedersächsischen Untersuchungsausschusses heißt es: „Es ist festzuhalten, dass mindestens vier V-Leute Mitglieder des Unterstützerkreises zur Befreiung (von) Debus waren. Allein dieser Sachverhalt rechtfertigt die Feststellung, dass die Geschichte politisch motivierter Straftaten in der Bundesrepublik neu geschrieben werden muss.“
Das alles und mehr bestätigte der parlamentarische Ausschuss über die „Aktion Feuerzauber“, wie die Behörden den Terroranschlag intern nannten. Der Ministerpräsident (Vater unserer Kriegsministerin) gab den Staatsterror zwar zu und erklärte: „Wir haben gemeinsam bewiesen, dass das Wort von der wehrhaften Demokratie keine Phrase ist.“ Außer solchen Phrasen präsentierte Ernst Albrecht den Abgeordneten ein beeindruckendes Lügengebäude, um das „Celler Loch“ zu rechtfertigen. Das brach allerdings unter den Fragen der Ausschussmitglieder schnell zusammen.
Da halfen auch die Aussagen von Holger Pfahls und Peter Frisch vor dem Innenausschuss des damaligen Bundestages nicht. Pfahls – seit 1985 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, später Staatssekretär im Kriegsministerium, danach wegen Steuerhinterziehung, betrügerischem Bankrott, Betrug und angenommenen Schmiergeldern in Millionenhöhe zu insgesamt fast sieben Jahren Gefängnis verurteilt – erklärte die Staatsbombe für notwendig. „Ausnahmesituationen erfordern auch außergewöhnliche Maßnahmen“ betonte der Vorzeige-Demokrat. „Hier hat sich die Demokratie als eine starke Demokratie erwiesen.“
Peter Frisch, der niedersächsische Verfassungsschutzchef, der 1972 maßgeblich am Radikalenerlass und den folgenden Berufsverboten beteiligt war, versprach den Bundestagsabgeordneten: „Wir werden insbesondere nachweisen können, dass diese Aktion auch rechtlich bis zum letzten gerechtfertigt war.“ Den Nachweis lieferte er zwar nicht, behinderte aber die Aufklärung, so gut er konnte. Nur ein Jahr später wurde er Vizepräsident und ab 1996 sogar Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Später arbeitete er für eine Sicherheitsfirma, die natürlich davon besonders gut lebt, wenn Terroranschläge – auch staatliche – die Menschen ängstigen.
Der Generalsekretär der CDU, Heiner Geißler, begründete den Anschlag – ohne dabei rot zu werden – mit einer „Notstandssituation“ des Staates und der „Gefährdung staatlicher Interessen“ und erklärte: „Der Staat muss auch List anwenden können.“
Einen Toten hatte die „List“ der Staats-Terroristen auf dem Gewissen, so geht aus dem Untersuchungsbericht hervor: Sigurd Debus wurde, obwohl es alle Verantwortlichen besser wussten, wegen seines „Ausbruchsversuchs“ in jahrelange Isolationshaft gesteckt. Eine beantragte Hafterleichterung lehnten die Justizbehörden unter Hinweis auf den vom Staat fingierten Ausbruch ab. Debus wehrte sich mit einem langen Hungerstreik, wurde zwangsernährt und starb 1981 mit nur 39 Jahren an einer Gehirnblutung – fünf Jahre vor der Entlarvung der wahren Schuldigen. Bis zum Schluss hatte er versichert, mit der RAF nichts zu tun gehabt zu haben.
Enthüllt wurde im Untersuchungsausschuss außerdem: Die kriminellen V-Männer waren vom Verfassungsschutz mit Waffen ausgestattet worden, angeblich aber nur mit Gasrevolvern. Zum Aufbau einer „Legende“ für die V-Männer Mitte der siebziger Jahre war sogar geplant, deutsche Touristen auf den Kanarischen Inseln zu entführen und – zusammen mit dem damals noch offen faschistischen spanischen Geheimdienst – einen Mordanschlag gegen ein Mitglied der kanarischen Befreiungsbewegung durchzuführen. Alles im Auftrag des Verfassungsschutzes.
Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte ist „Celler Loch“ zu einem Synonym für staatlich initiierten Terror geworden. Als 2008 drei BND-Mitarbeiter auf dem Balkan verhaftet wurden, weil sie angeblich in einen terroristischen Anschlag verwickelt waren, textete die taz
„Celler Loch im Kosovo“.
Gab es kürzlich vielleicht auch ein „Celler Loch in Großbritannien“? Denn Nowischok, mit dem die Skipals vergiftet worden sein sollen, war schließlich eingestandenermaßen auch im Besitz des BND. Aber selbst ohne den deutschen Geheimdienst ist es ein ziemlich großes „Celler Loch“ britischer Bauart.
Und was ist mit dem NSU? Mindestens vier V-Leute des Verfassungsschutzes , so lernten wir, waren um das Celler Loch im Einsatz, aber im NSU-Verfahren gleich mehrere Dutzend – und das sind nur die, die enttarnt werden konnten! Der von Staat und Geheimdiensten in Anspruch genommene „Quellenschutz“ behinderte bei beiden Verbrechen die Aufklärung. Und es geht munter weiter: Hessen hat die Akten über die Tätigkeit der V-Leute um die NSU, darunter auch der Fall Andreas Temme, für 120 Jahre (bis 2134!!) gesperrt.
Nach dem Auffliegen der Staatsterroristen um das „Celler Loch“ hatte der ARD-Journalist Dagobert Lindlau in den Tagesthemen kommentiert: „Politiker, die im Verdacht stehen, Gesetze verletzt zu haben, …erteilen sich selbst öffentlich die Generalabsolution. Die Voraussetzungen sind denkbar günstig, dass der Vorfall unter den Teppich gekehrt wird. Der Verfassungsschutz wird mauern und sich wie üblich verstecken… und der Generalbundesanwalt wird schon den Mund halten.“ Die Verantwortlichen für all das, so Lindlau, sollten zurücktreten.
Das hört sich an wie ein Kommentar zum NSU-Verfahren, einem möglicherweise weit schlimmeren „Celler Loch“ als dem von 1978. Aber auf solche Kommentare muss man heute in den Medien lange warten…
1986 hatte der NDR im Schutz seiner Satiresendung extra 3 noch ahnungsvoll getitelt „Das Celler Loch ist kein Einzelfall“. Unter Hinweis auf „rätselhafte Anschläge“ mit „Brand- und Sprengsätzen“ (die NDR-Journalisten hatten sicher den Spiegel von 8 Jahren zuvor gelesen) hieß es damals: „Täter und Hintergründe blieben stets unklar… Was liegt da näher, als an unsere flinken Jungs von der GSG 9 zu denken…. In fruchtbarer Zusammenarbeit mit dem Geheimdienst wäre es ihnen ein leichtes, in den Sumpf des Terrorismus abzutauchen.“
Dem folgte der hilfreiche und immer noch aktuelle Hinweis von extra 3: „Die Polizei wäre gut beraten, wenn sie künftig bei Sprengstoffanschlägen zunächst ganz ruhig beim Verfassungsschutz anrufen würde, bevor sie… mit größtem Aufwand und ausgeklügelter Fahndung nach Tätern sucht…“.
Und das Hamburger Abendblatt formulierte es damals so: „Wenn zukünftig irgendwo in der Bundesrepublik eine Bombe detoniert, wird man gezwungen sein, auch Behörden des Staates in den Kreis der Täter einzureihen.“
Ein „Celler Loch“ kann eben auch anderswo und offenbar überall sein.