Maulkorb für Medien – Das Sondertribunal für den Libanon versucht Journalisten mundtot zu machen
Jürgen Cain Külbel, Junge Welt, 18. April 2016
Maulkorb für Medien
Das Sondertribunal für den Libanon soll den Mord an Exministerpräsident Rafik Hariri vor mehr als elf Jahren klären. Aber vorrangig versucht das Gremium, unbequeme Journalisten mundtot zu machen.
Das vom UN-Sicherheitsrat im Mai 2007 installierte Sondertribunal für den Libanon (Special Tribunal for Lebanon, STL) in Leidschendam bei Den Haag wurde als Reaktion auf das Attentat auf Libanons Exministerpräsident Rafik Hariri vom 14. Februar 2005 eingerichtet. Libanons Regierung hatte die Vereinten Nationen am 13. Dezember 2005 ersucht, einen Sondergerichtshof zu bilden, um die Verantwortlichen für das Attentat auf Hariri zu ermitteln und strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Unter Bezug auf Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen stimmte der UN-Sicherheitsrat mit der Resolution 1757 am 30. Mai 2007 zu. Es ist das erste Mal, dass ein Tribunal der Vereinten Nationen ein Strafverfahren wegen eines terroristischen Anschlags auf eine einzelne Person durchführt. Gegenwärtig prozessiert dieser Gerichtshof jedoch hauptsächlich gegen kritische Journalisten und unliebsame Medienanstalten im Zedernstaat. Am 24. Februar 2015 begann der Prozess gegen den Journalisten Ibrahim Al-Amin und die Tageszeitung Al-Akhbar. Im September 2015 war die stellvertretende Nachrichtenchefin und Managerin der politischen Programme beim TV-Sender Al-Dschadid, Karma Mohamed Tahsin Al-Khayat, verurteilt worden; musste in der Revision jedoch von allen Vorwürfen freigesprochen werden.
Am 7. April 2016 begann die vom Libanesen Antonios Abou Kasm angeführte Anwaltscrew mit der Verteidigung Al-Amins. Sie kämpfen gegen die Vorwürfe des STL, er habe Al-Akhbar benutzt, um Zeugen einzuschüchtern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gericht zu untergraben. Chefredakteur wie Zeitung stehen wegen »Missachtung des Gerichts« unter Anklage. Grund ist eine Veröffentlichung von Fotos und persönlichen Daten vertraulicher Zeugen des Tribunals. Die Ankläger behaupten, Al-Amin habe die Daten mit dem Vorsatz publiziert, die Zeugen einzuschüchtern.
Libanons kritische Presse
»Sind Sie wirklich bereit, Ihr Leben für Ihre Überzeugungen zu opfern?« fragte ein TV-Moderator am 10. April 2015 in einer Livesendung des libanesischen Satellitensenders Al-Manar. »Absolut, ohne zu zögern. Ich betrachte mich als Teil der Widerstandsbewegung gegen jede Art von Kolonialismus. Ich unterstütze den Kampf gegen Amerika, Frankreich und Großbritannien (…) und das Königreich des Teufels, Saudi-Arabien«, entgegnete Ibrahim Mohamed Al-Amin. Wer ihn kennt, der weiß: Der 51jährige Chefredakteur der Beiruter Tageszeitung Al-Akhbar, ein kantiger Glatzkopf mit entschlossenem Gesichtsausdruck, hält mit seinen journalistischen Meinungen, seinen politischen Überzeugungen nicht hinterm Berg. Das STL führt einen Prozess gegen den kritischen Journalisten aus der Levante, weil es sich von ihm gedemütigt fühlt, missachtet – so steht es in der Anklageschrift. Doch Al-Amin weigert sich, vor Gericht zu erscheinen, er will das juristische Theaterstück ignorieren. Am 29. Mai 2015 machte er dem Richter beim STL, Nicola Lettieri, deutlich: »Da ich die Existenz dieses Gerichts nicht anerkenne, kann ich seinem Rechtsanspruch, mich anzuklagen, nicht stattgeben. Es wurde vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gegründet, der noch nie irgendeinem Land Sicherheit gewährt hat.«
Al-Amin ist ein journalistischer »Frontkämpfer«, der den Streit mit politischen Kontrahenten auf Papier oder vor laufender Kamera nicht scheut. Aber auch als Partner der Enthüllungsplattform Wikileaks beweist er Courage: In Al-Akhbar, der Zeitung, die »den Prinzipien des antiimperialistischen Kampfes, progressiver Politik und Meinungsfreiheit treu ist«, veröffentlichte er in den vergangenen Jahren immer wieder ihm zugespielte geheime Dokumente. Darunter Belege über Machenschaften des STL sowie Depeschen US-amerikanischer Botschaften, die den Libanon-Krieg im Sommer 2006 – die bewaffnete Auseinandersetzung zwischen der schiitischen Hisbollah und dem Staat Israel – sowie Henry Kissingers Wirken als US-Außenminister zwischen 1973 und 1977 betreffen. Daher war es nur eine Frage der Zeit, bis der libanesische Whistleblower in den Mahlstrom jenes »westlichen Werten« verpflichteten Libanon-Tribunals geraten musste. Im Januar 2013 war es dann soweit: Nachdem Al-Akhbar erneut »interne Dokumente des STL« zugespielt worden waren, deren Inhalte Al-Amin sofort publizierte, verkündete der Gerichtshof mit großem Ballyhoo, dass er dem Chefredakteur wegen »Missachtung und willentlicher Behinderung der Justiz« den Prozess machen werde. Dem Chefredakteur drohen seither bei einer Verurteilung sieben Jahre Haft bzw. 100.000 Euro Geldstrafe.
Al-Amins »strafbare Handlung«
Das vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf Druck der USA und Frankreichs installierte STL ist seit dem 16. Januar 2014 damit beschäftigt, in einem umstrittenen Indizienprozess vor leeren Anklagebänken fünf »auf der Flucht befindliche« Angehörige der schiitischen Hisbollah des Terrorismus zu überführen. Sie sollen am 14. Februar 2005 Libanons Expremierminister, den Multimilliardär Rafik Hariri, samt gepanzerter Fahrzeugkolonne mittels einer Bombe, die eine Sprengkraft von 1.000 Kilogramm TNT-Äquivalent besaß, in die Luft gejagt haben (siehe jW-Thema vom 14.1.2014). 23 Menschen verloren durch diese Tat das Leben, 231 wurden verletzt. Der Anschlag an Beiruts Seefront bildete das Vorspiel zum Regime-Change in Libanon, zur »Zedernrevolution«. Die von Washington orchestrierte, vom damaligen US-Botschafter in Beirut, Jeffrey Feltman dirigierte Revolte, erzwang im Frühjahr 2005 den Abzug der Ordnungsmacht Syrien aus dem Libanon. Die prosyrische Regierung wurde zerschlagen und ein prowestliches Marionettenkabinett in Beirut installiert.
Die vom Kanadier Norman Farrell angeführte Staatsanwaltschaft beim STL bemüht sich seit etlichen Jahren, die gezielt ausgewählten fünf Hisbollah-Täter – den Militärkommandeur der Miliz, Mustafa Badreddine (51), und das ranghohe Mitglied Salim Ayyash (49) wegen der »Ausführung des Terroraktes mit Sprengstoff, des Mordes und versuchten Mordes« sowie Hussein Oneissi (38) und Assad Sabra (36) wegen Beihilfe und Hassan Merhi (51) für die Präparation eines gefälschten Bekennervideos – zu überführen. Farrells internationale Ermittler wollen acht Mobiltelefone identifiziert haben, die von den »Verschwörern« sechs Wochen vor dem Attentat aktiviert, in Vorbereitung und Durchführung der Tat benutzt und danach bis auf eine Ausnahme wieder deaktiviert wurden. Hassan Nasrallah, der Generalsekretär der Hisbollah, warf Farrell vor, stillschweigend über bekannte Tatsachen hinwegzusehen. Die Mobilfunkdaten seien vom israelischen Geheimdienst manipuliert worden. Nach dem Attentat auf Hariri, so Nasrallah, hätten Libanons Sicherheitsorgane mehrere Mitarbeiter von Beiruter Mobilfunkfirmen enttarnt, die als Agenten für Israel tätig gewesen seien. Sie hätten die Handydaten manipuliert, um den Verdacht auf die fünf Hisbollah-Angehörigen zu lenken.
STL-Datenleck öffentlich gemacht
Seit 2014 hörte die Staatsanwaltschaft beim STL nun über 100 Zeugen – Angehörige der Opfer, Rettungskräfte, Ermittler, Forensiker, Sachverständige, Hariris politische Mitstreiter, überlebende Bodyguards und Sicherheitskräfte –, doch einen echten Beweis, den Farell benötigt, um sein Täterkonstrukt der internationalen Öffentlichkeit als wahr verkaufen zu können, kann er kaum vorbringen. Im Zuge des Prozesses, dessen Fortgang von UN-Generalsekretär Ban Ki Moon bis März 2018 genehmigt hat, will Ankläger Farrell weitere 300 Zeugen aufbieten. Diese Zeugen können aber auch zu einem Problem werden.
In einer fünfteiligen Serie, die der Beiruter TV-Sender Al-Dschadid bereits im August 2012 unter Regie von Kharma Mohamed Tahsin Al-Khayat produziert und ausgestrahlt hatte, wurden Zeugen des Hariri-Prozesses interviewt. »Al-Dschadid hatte eine Namensliste von einer anonymen Quelle erhalten«, erklärte die Redakteurin seinerzeit vor dem Tribunal. »Die Informationen waren vom STL durchgesickert. Nach eingehender Recherche waren wir uns sicher, dass es sich dabei um Namen von zukünftigen Zeugen im Hariri-Prozess handeln musste.« Der Sender machte die Gesichter der Interviewten unkenntlich, hielt auch die Namen zurück. Offenbar handelte es sich um das gleiche Material, das 2012 durch »Lecks innerhalb des Tribunals« in die Hände von Ibrahim Al-Amin und der Tageszeitung Al-Akhbar gekommen war. Das Blatt druckte im Januar 2013 Fotos, Namen, Geburtsdatum und Beruf von 32 Zeugen ab.
Der damalige STL-Chef, Sir William David Baragwanath, polterte in seiner Anklage, das STL verfüge über »genügend Gründe, um gegen Al-Amin und Al-Khayat vorzugehen. Beide seien für die Veröffentlichung der Namen von vertraulichen Zeugen des Verfahrens verantwortlich«. Baragwanath klagte beide im April 2014 wegen »Missachtung und vorsätzlicher Behinderung der Justiz« an. Doch das genügte dem Neuseeländer nicht. Das Zeitungsunternehmen Al-Akhbar sowie New TV, die Muttergesellschaft des Senders Al-Dschadid, hätten sich ebenfalls noch »strafrechtlich zu verantworten«. Der 74jährige Präsident des STL konstatierte in der New York Times: »Die Pressefreiheit muss ihre Grenzen finden.«
Am 29. Mai 2014 trat Al-Amin per Video-Liveübertragung aus Beirut vor seinen Richter in Leidschendam, den Italiener Nicola Lettieri, einen ehemaligen Rechtsberater beim Internationalen Währungsfonds (IWF), um mit ihm kurzen Prozess zu machen. Amin erklärte: Der UN-Sicherheitsrat habe es versäumt, die Rechte des palästinensischen Volkes zu sichern, schuf aber das STL, um einen einzigen politischen Mord zu untersuchen, während er die israelischen Verbrechen im Zuge des Krieges gegen den Libanon im Jahre 2006 und die Autobomben der vergangenen Monate, die überwiegend die mit der Hisbollah verbundenen schiitischen Gebiete zum Ziele haben, ignoriere. »Ihr Gericht, Euer Ehren, ist Teil eines politischen Kurses. (…) Wir alle wissen, dass lokale, regionale und internationale Mächte, die hinter der Gründung des Tribunals stehen, die gleichen sind, die anhaltend Kriege anzetteln in meinem Land, gegen mein Volk und gegen seinen heldenhaften Widerstand gegen den US-amerikanischen, europäischen und israelischen Terrorismus. (…) Wir müssen dieses Gericht vor Gericht bringen im Namen des Gewissens, der Moral, der Pressefreiheit, der gesetzlichen Rechte, der nationalen Souveränität, des Widerstandes und auch im Namen Palästinas. Das Tribunal ist Teil eines politischen Komplotts gegen jene libanesischen Kräfte (gemeint ist die Hisbollah, J. C. K.), die gegen die Pläne der USA und Israels für den Libanon kämpfen.«
Lettieri schnitt das Statement ab: »Es ist sinnlos, über Themen zu sprechen, die nicht in unsere Zuständigkeit fallen. Das ist ein Gericht, keine Talkshow.« Al-Amin ließ ihn daraufhin wissen, er »werde während der kommenden Verhandlungen stumm bleiben«, sich jedem Anwalt verweigern, den das STL für ihn oder die Zeitung bestelle. Sagte es, legte die Kopfhörer hin und verschwand ohne weiteren Kommentar vom Bildschirm. Lettieri empörte sich: »Wenigstens auf Wiedersehen hätten wir sagen können.« Nach kurzer Beratungspause des Richters mit seinen vier Beisitzern erklärte er, er werde »Al-Amins Haltung als ein Plädoyer für nicht schuldig interpretieren«.
Widerstand gegen Journalistenhatz
Die Entscheidung des STL, libanesische Journalisten anzuklagen, provozierte heftigen Widerstand. Libanons Expräsident Michel Suleiman »lehnte einen jeden Angriff gegen Medien und ihre Vertreter, insbesondere gegen Al-Dschadid und Khayat, ab«. Die Press Federation in Beirut richtete den Twitter-Hashtag »#STLP« ein, der zum Protest gegen das STL und zur Unterstützung der Presse aufrief. Besorgt zeigte sich auch Lucie Morillon, Chefin der Rechtsabteilung der Nichtregierungsorganisation »Reporter ohne Grenzen«, »über die schweren Vorwürfe gegen die beiden libanesischen Journalisten und ihre Nachrichtenorganisationen. Wir unterstreichen die Bedeutung von freier und verantwortlicher Berichterstattung inmitten der angespannten politischen Lage in Libanon. Wir fordern das STL und libanesische Nachrichtenanbieter auf zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen für die Ermordung (…) von Hariri vor Gericht gestellt werden.«
Einzig der damalige libanesische Agrarminister Hussein Hadsch Hassan von der Hisbollah stellte die richtige Frage: »Warum geht Baragwanath nur gegen libanesische Medien vor? Schließlich haben Unbekannte innerhalb des Sondertribunals immer wieder westlichen Medien sensible Informationen zugespielt, die diese dann auch veröffentlichten.« Erich Follath vom Hamburger Wochenblatt Der Spiegel druckte im Mai 2009, lange vor Bekanntwerden der Anklageerhebung durch das STL, Namen und Telefonnummern mutmaßlicher Hisbollah-Täter ab. Ob Follath oder Der Spiegel, die den Beschuldigten mittels dieses »Sensationsartikels« vorsätzlich den Tip gegeben hatten, dass die Exekutive nach ihnen fahndet, nun wegen »Unterstützung des Terrorismus«, »Missachtung des Gerichts«, »Behinderung der Justiz«, »Beihilfe zur Flucht« angeklagt werden wird, wollte das STL im Herbst 2015 gegenüber junge Welt nicht erklären. Ebenso strahlte die Canadian Broadcasting Company (CBC) 2010 eine spektakuläre Dokumentation über einen Durchbruch in den Ermittlungen beim STL aus, die auf »durchgesickerten Informationen« aus dem Kreis der Ermittler basierte. Der Sprecher des STL, Marten Youssef, schmetterte Kritik dagegen ab: »Es ist unwahrscheinlich, dass Mitarbeiter des STL oder ehemalige Mitarbeiter Informationen zur Verfügung gestellt haben.«
Doch die Zweifel am Indizienprozess in Leidschendam sind erheblich; wurde doch die Seriosität des STL und seines Vorgängers, der United Nations International Independent Investigation Commission (UNIIIC) immer wieder von Manipulations- und Korruptionsvorwürfen in Frage gestellt. Krimineller Glanzpunkt war der »Einkauf« falscher Zeugenaussagen mit Dollarmillionen unter der Ägide des Berliner Oberstaatsanwaltes Detlev Mehlis, der seinerzeit vom UN-Generalsekretär zum Leiter der UNIIIC bestallt worden war. Mehlis’ Vize Gerhard Lehmann, Kontaktmann des Bundesnachrichtendienstes und Erster Kriminalhauptkommissar beim Bundeskriminalamt, bekannt auch durch den Entführungsfall Khaled Al-Masri, wurde zudem in Beirut verdeckt gefilmt, als er offenbar gegen Geldzahlungen Dokumente der UN-Untersuchungskommission aushändigte. Die Medien Al-Akhbar und Al-Dschadid deckten das großenteils mit auf. Juristische Konsequenzen für die Mitarbeiter der Vereinten Nationen gab es jedoch keine.
Schuldig gesprochen wurde indes zunächst Karma Mohamed Tahsin Al-Khayat. Am 18. September 2015 kamen etwa 50 Zuschauer – darunter tunesische, ägyptische, südkoreanische Diplomaten, Journalisten und Beiruter Geschäftsträger – nach Leidschendam, um den Ausgang des ersten »Journalisten-Prozesses« nicht zu verpassen. Richter Lettieri sprach in seiner Urteilsbegründung von einem »unkonventionellen Fall« und dass »der Beruf des Journalisten nicht als ein undurchdringlicher Schutzschild verwendet werden soll«. Obwohl Al-Khayat in den beanstandeten TV-Sendungen die Gesichter der interviewten Zeugen verpixelt, die Stimmen verzerrt, sie namentlich nicht genannt hatte, meinte Lettieri, die Filme lieferten »ausreichend Informationen, um diese Zeugen identifizieren zu können«. Zudem befand er, »dass die Redakteurin sich vorsätzlich gegenüber der ihr am 10. August 2012 per E-Mail zugesandten richterlichen Anordnung blind gestellt hat. Sie hat die Sendungen von der Website des Senders Al-Dschadid nicht entfernt und damit die Anordnung vorsätzlich verletzt.« Al-Khayats Einspruch, nie solcherart E-Mail erhalten zu haben, interessierte den Richter nicht: Er verdonnerte sie zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro. Al-Khayats britischer Anwalt Karim Khan legte mit Erfolg Revision gegen das Urteil ein. Die Berufungskammer des STL unter Vorsitz der Präsidentin Ivana Hrdlickova musste am 8. März 2016 das politisch motivierte Urteil gegen Al-Khayat revidieren und die Journalistin von allen Anklagepunkten freisprechen.
Rückendeckung von Kollegen
Ob Ibrahim Al-Amin auf einen ähnlichen Ausgang spekuliert, ist ungewiss. Seit 2015 ist er »stumm geblieben«, reagierte weder auf Anschreiben und Schriftsätze des STL noch auf Kontaktversuche seines Pflichtverteidigers Antonios Abou Kasm. Doch der Gegner lässt nicht locker. Am 2. März 2016 bot der US-amerikanische Staatsanwalt Kenneth Scott in Leidschendam die Niederländerin Anne-Marie de Brouwer auf, eine Expertin für Viktimologie (Opferforschung) an der Universität in Tilburg. Er beabsichtigte damit, seine These zu untermauern, Al-Amin und Al-Akhbar hätten ein »kalkuliertes Programm zur Einschüchterung von Zeugen« durchgezogen. De Brouwer, die schon im Fall Al-Khayat für den Gerichtshof gearbeitet hatte, vermutete über Al-Amin: »Ich würde erwarten, dass die (Veröffentlichung durch Al-Amin in Al-Akhbar, J. C. K.) einen großen Einfluss auf (die vom Tribunal bestellten, J. C. K.) Zeugen hat, vor allem, wie es in dem Artikel geschrieben steht, dass dies eine Auswahl von Zeugen der Staatsanwaltschaft ist. Das heißt, es gibt noch mehr Zeugen, die entblößt werden könnten. (…) So hat es also einen Einfluss auf Zeugen, auf zukünftige Zeugen. Und es sagt, dass die Zeugen benutzt werden, um die Hisbollah zu belasten. So wurden sie als Zeugen präsentiert, die gegen die Hisbollah aussagen, was zu zusätzlicher Angst führen könnte.«
Al-Amins Pflichtanwalt schmetterte de Brouwers Vermutungen ab: »Ist es richtig, dass Sie für Ihren Bericht weder bei Zeugen noch Opfern des Tribunals ermittelten? Besuchten Sie den Libanon, um einen Zeugen zu treffen, der durch die Veröffentlichung seines Namens tatsächlichen Schaden erlitten hatte?« Die Opferforscherin musste gestehen, noch nie im Libanon gewesen zu sein. Dass die Zeugen keine Angst haben, bewies am 8. April 2016 der Beiruter Nadschib Al-Harrat, einer jener, deren Namen von Al-Amin veröffentlicht worden war. Vor dem Tribunal in Leidschendam wurde seine Zeugenaussage verlesen: »Ich schätze noch immer das Gericht, ich respektiere Gerechtigkeit, und ich respektiere die Richter. Was veröffentlicht wurde, war mein Foto, und mein Foto war vorher schon ohne meine Erlaubnis veröffentlicht worden. Das passiert. Das ist jetzt nur nebensächlich.« Al-Harrat erklärte, dass die Veröffentlichung ihn weder persönlich noch beruflich beeinträchtigt habe. Er wohne im selben Haus, gehe der gleichen Arbeit nach und beabsichtige keine rechtlichen Schritte gegen Al-Akhbar.
Kritisch äußerte sich auch Elias Aoun, Präsident des »Order of Lebanese Press Editors« (Vereinigung der Zeitungsherausgeber Libanons) am 9. April 2016 zum STL. Die Anklage libanesischer Journalisten durch ein internationales Gericht finde er »schwierig«, das STL »habe damit seine Grenzen überschritten«. »Hier (in Den Haag, J. C. K.) verfolgen Sie (gemeint ist der Ankläger beim STL, Kenneth Scott, J. C. K.) eine Zeitung, die Artikel in Beirut veröffentlicht. Wenn sie mit Veröffentlichung dieses Artikels einen Fehler gemacht haben sollte, sollten sie an die libanesische Gerichte verwiesen werden«, betonte er und kritisierte weiter, »dass das Tribunal keine interne Untersuchung anstellt, um die Lecks innerhalb des STL zu finden«, aus denen die Interna nach außen gelangen. »Warum sind es immer nur die libanesische Presse, die libanesischen Medien« und nicht Der Spiegel oder CBC, »die dieses Tribunal anklagt? Ich verteidige nicht Al-Amin oder sonst jemanden. Ich antworte nur für die Freiheit der Presse. Liefern Sie uns den Beweis, das dieses Tribunal funktioniert – das Tribunal funktioniert nicht. Vielleicht klagen Sie auch mich morgen an. Was für uns wichtig ist, ist die Freiheit der Presse, und eine saubere Presse zu haben. Und wir wollen, dass der Fall gut beendet wird und wollen endlich wissen, wer den ehemaligen Premierminister Rafik Hariri getötet hat.«
Die Schlussplädoyers sind für den 5. Mai 2016 vorgesehen. Doch in Sachen Ibrahim Al-Amin verfolgt der US-amerikanische Ankläger Scott eine ganz eigene Mission: Zweimal beantragte er bereits einen Haftbefehl gegen Al-Amin; zweimal lehnte das STL bislang ab …