Millionen NSA-Suchbegriffe beim BND
Millionen NSA-Suchbegriffe beim BND
Linke: Deutscher Geheimdienst überprüfte bisher nur E-Mail-Adressen
Von Arnold Schölzel
Der neuste Stand zum angeblichen Koalitionsstreit über den Bundesnachrichtendienst (BND) und dessen Dienstleistung für den US-Geheimdienst NSA war am Dienstag: Die Zahl der NSA-Suchkriterien, nach denen der BND das Internet durchforstete, wird größer; Hinterbänkler der Union nehmen das Wort »Neuwahlen« in den Mund; einige Vertreter der Opposition kündigen Verfassungsklage an; Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) stehen laut einem Regierungssprecher »in regelmäßigem vertraulichen Kontakt miteinander«, die Kanzlerin selbst bestätigte ihr Vertrauen in Gabriel.
Das Aufregendste in der Angelegenheit war so die Mitteilung der Bundestagsabgeordneten Martina Renner (Die Linke), wonach die Zahl der sogenannten Selektoren noch weit umfangreicher war als bisher bekannt. Im August 2013 habe der BND die Daten nach acht bis neun Millionen Suchbegriffen der NSA durchforstet, erklärte die Obfrau ihrer Fraktion im NSA-Untersuchungsausschuss. »Das war die aktuelle Zahl, die im August 2013 aktiv war«, erklärte sie in Berlin. Unter den Suchkriterien finden sich nach ihren Angaben E-Mail-Adressen, Telefonnummern, aber auch Gerätekennzahlen, IP-Adressen oder Kennzahlen aus Messengersystemen. Der BND habe bisher nur die E-Mail-Adressen auf Verstöße gegen deutsches Recht oder die Vereinbarung der Geheimdienste geprüft, nicht aber die anderen Suchbegriffe. Die Linke besteht darauf, die vollständige Liste vorgelegt zu bekommen. Renner betonte: »Wir werden nicht von unserem Recht Abstand nehmen, selbst diese Listen einzusehen.« Ein Ermittlungsbeauftragter, der sich für die Abgeordneten mit den Suchkriterien befassen würde, könne das nicht ersetzen.
Der Grünen-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, Konstantin von Notz, erklärte am Dienstag ebenso wie Die Linke: »Wenn diese Selektorenlisten nicht kommen, werden wir klagen.« Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele kündigte zudem an, falls die Regierung die Listen unter Verschluss halten wolle, werde er auch im Geheimdienstkontrollgremium beantragen, dass das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden soll.