Presseerklärung von Nebenklagevertreter*innen zum Ende des NSU-Verfahrens
Das nach der Selbstbekennung des NSU gegebene Aufklärungsversprechen haben die Behörden systematisch gebrochen. Die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt haben ihre Ermittlungen frühzeitig mit ihrer „Trio-These“ verengt, was das Urteil heute zum Entsetzen der Nebenkläger*innen bestätigt hat. Der Verfassungsschutz selbst hat durch Aktenvernichtungen und offene Lügen die Aufklärung be- und verhindert.
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