Strafanzeige wegen übler Nachrede (Atta, Alshehhi, Jarrah)
Alfter, den 23. August 2011
An die
Staatsanwaltschaft Bonn
53222 Bonn
Betrifft: Strafanzeige wegen übler Nachrede
2 Anlagen
Hiermit erstatte ich Anzeige gegen die im Anhang A angeführten Personen wegen übler Nachrede.
Die angezeigten Personen haben
• Herrn Mohamed El Amir Atta, geb. 1. September 1968 in Ägypten,
• Herrn Marwan Lekrab Alshehhi, geb. 9. Mai 1978 in den Vereinigten Arabischen Emiraten, sowie
• Herrn Ziad Jarrah, geb. 11. Mai 1975 in Libanon
durch die Verbreitung von unbewiesenen Tatsachen öffentlich und ohne Vorbehalt als “Attentäter”, “Selbstmordattentäter”, “Todespiloten”, oder als Täter eines Massenmords bezeichnet. Sie haben sie beschuldigt, am 11. September 2001 in den USA Passagierflugzeuge mit Gewalt in ihren Besitz und als Piloten vorsätzlich zum Absturz gebracht und dabei insgesamt Tausende von Menschen getötet zu haben. Durch diese Behauptungen wurden die genannten Personen Atta, Alshehhi und Jarrah in schwerwiegender und nachhaltiger Weise verächtlich gemacht und in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt.
Erschwerend kommt hinzu, dass die hier angezeigten Personen als Journalisten handelten. Journalisten unterliegen nicht nur den Strafgesetzen, sondern auch dem Pressekodex des Deutschen Presserats, der von ihnen besondere Sorgfalt fordert. Gemäß Pressekodex sind
“die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit (…) oberste Gebote der Presse.” (Ziffer 1). Weiter ist die “Recherche (ein) unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen (…) Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.” (Ziffer 2)
Es kommt hinzu, dass es den angezeigten Personen bekannt sein musste, dass die verbreitete Darstellung der Ereignisse vom 11. September 2001 von vielen in Frage gestellt wird. Desungeachtet haben sie offensichtlich keinen Versuch gemacht, den Wahrheitsgehalt ihrer Beschuldigung zu prüfen. Sie haben es auch versäumt, „unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen“(Pressekodex) als solche kenntlich zu machen.
Es ist unbestritten, dass am 11. September 2001 ein Massenmord begangen wurde. Nach Völkerrecht erfüllt der Tatbestand darüber hinaus alle Merkmale eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit. In solchen Fällen haben die betroffenen Staaten – hier die der USA – die Pflicht, die Ereignisse gründlich und unparteiisch zu ermitteln. Die Aufklärungspflicht im Falle eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit ist auch in einstimmigen Resolutionen der Vereinigten Nationen bekräftigt. Eine der ersten Aufgaben einer solchen Ermittlung ist die Identifizierung der Täter. Die US-amerikanischen Behörden haben jedoch die Täter nicht zweifelsfrei bzw. überhaupt nicht identifiziert:
• Ihre Namen stehen auf keiner beglaubigten Passagierliste.
• Bordkarten der angeblichen Täter wurden nirgends vorgelegt, auch nicht vor der 9/11 Untersuchungskommission.
• Es gibt keine Zeugen, die Mohamed Atta, Marwan Alshehhi oder Ziad Jarrah beim Einsteigen in die sogenannten Todesflüge gesehen hätten, obwohl zahlreiche Angestellte der Fluggesellschaften und der Sicherheitsfirmen in den Flughäfen von der amerikanischen Bundespolizei befragt und mit Abbildungen dieser drei Personen konfrontiert wurden.
• Es gibt keine Aufzeichnungen von Sicherheitskameras von Mohamed Atta, Marwan Alshehhi und Ziad Jarrah auf den Flughäfen Boston und Newark, wo sie angeblich ihre Todesflüge bestiegen. Laut Endbericht der 9/11 Untersuchungskommission besaßen diese Flughäfen keine Sicherheitskameras.
• Es gibt keinen Nachweis, dass die genannten Drei bei den Flugzeugabstürzen starben, da ihre körperlichen Überreste von den amerikanischen Behörden nicht gefunden bzw. identifiziert wurden.
• Nach Expertisen von Berufspiloten ist es vollkommen unwahrscheinlich, dass unerfahrene Piloten wie Mohamed Atta und Marwan Alshehhi, die bekanntlich nie eine Boeing 757/767 Passagiermaschine gesteuert hatten, die Route von Boston nach New York aus 33.000 Fuß Höhe finden konnten. In einer solchen Höhe fliegt man nicht auf Sicht, sondern mit Hilfe der Fluginstrumente im Cockpit. Mohamed Atta und Marwan Alshehhi hatten aber keine Erfahrung damit. Zusätzlich: Selbst Berufspiloten hätten die größte Mühe, bei einer Geschwindigkeit von 900 km/h (öffentliche Angabe) die Zwillingstürme des WTC zu treffen, für Amateurpiloten wäre es praktisch unmöglich.
Die hier angeführten Tatsachen deuten darauf hin, dass sogar die bloße Mutmaßung, Mohamed Atta, Marwan Alshehhi und Ziad Jarrah könnten mit den Anschlägen des 11. September 2001 etwas zu tun haben, unberechtigt wäre, da es weder erwiesen ist, dass sie in die sogenannten Todesflüge eingestiegen sind noch dass sie die Fähigkeiten besaßen, die Anschläge auszuführen, wie uns erzählt wird. Auch über ihre angeblich strafrechtlichen Motive bestehen erhebliche Zweifel, die hier aber nicht weiter erörtert werden.
Zusätzlich: Es gibt keine Beweise, dass Mohamed Atta und Marwan Alshehhi jemals in den USA waren. Dahingehende Behauptungen beruhen auf unbeglaubigten und nicht nachvollziehbaren Erklärungen der US-amerikanischen Regierung. Keine Person, die Mohamed Atta und Marwan Alshehhi aus ihrer Studienzeit in Hamburg kannte, hat sie je in den USA getroffen. Die US-Behörden haben alle angeblichen Bildaufzeichnungen von einem Mohamed Atta und einem Marwan Alshehhi in den USA durch Sicherheitskameras, z.B. bei Geldautomaten, beschlagnahmt und verheimlicht. Der Verdacht liegt nahe, dass es sich bei den von den amerikanischen Behörden als Täter bezeichneten Personen um Doppelgänger von Mohamed Atta und Marwan Alshehhi handelt.
Dasselbe gilt nicht für Ziad Jarrah, der nachweislich in den USA Flugunterricht nahm. Es gibt aber weder konkrete Beweise für seine Beteiligung am Massenmord des 11. September 2001 noch einen Anlass zur Vermutung, er hätte die Absicht gehabt, als Selbstmordattentäter einen Massenmord zu begehen. Kurz zuvor noch hatte er sich einen Anzug für eine bevorstehende Reise in seine Heimat Libanon gekauft und seine Familie telefonisch über seine Reisepläne unterrichtet. Mit seiner türkischen Verlobten Aysel Sengün telefonierte er noch am Morgen des 11. September 2001, zu einem Zeitpunkt, als “sein Todesflug” schon längst abgehoben hatte. Dies allein schon könnte ein ausreichender Beweis dafür sein, dass er nicht in dem Flugzeug saß. Seiner Verlobten zufolge erwähnte er nichts Ungewöhnliches in diesem Gespräch, auch nicht, dass er aus einem Flugzeug telefoniere. Was ihm danach geschah, bleibt bis heute ein Rätsel.
Die öffentliche Berichterstattung über den 11. September 2001 stützt sich hauptsächlich auf zwei umfangreiche Quellen: die Berichte der 9/11 Untersuchungskommission und die Akten des Verfahrens gegen Zacarias Moussaoui. Durchsicht dieser Hauptquellen erfordert keinen unzumutbaren Aufwand. Jeder Journalist, der sich mit dem Thema 9/11 beschäftigt, wäre in der Lage, an Hand dieser Quellen das Fehlen von Beweisen über die Beteiligung Mohamed Attas, Marwan Alshehhis und Ziad Jarrahs an den Anschlägen zu erkennen. Dass sich die angezeigten Personen offensichtlich nicht bemüht haben, ihre Behauptungen durch Hinweise auf öffentlich zugängliche Quellen zu stützen, zeugt von sträflicher Fahrlässigkeit, die in fortdauernd wiederholte üble Nachrede mündete.
Ich erstatte diese Anzeige aus Gewissensgründen und auf Grund meines Gefühls für Gerechtigkeit. Als Sohn deutsch-jüdischer Eltern, die die fürchterlichen antisemitischen Unterstellungen der Nazis gegen Juden erlitten und zur Emigration aus ihrer Heimat Deutschland gezwungen wurden, erlebe ich heute wieder eine ähnliche und gleich unberechtigte Hetzpropaganda, nun gegen Muslime.
Ich erstatte die Anzeige auch nicht leichtfertig. In den vergangenen Jahren habe ich zur Wahrheitsfindung die zugänglichen Quellen umfassend untersucht (Siehe Anlage B). Bis zum Beweis des Gegenteils bin ich völlig davon überzeugt, dass es keine realen Beweise für eine Teilnahme Mohamed Attas, Marwan Alshehhis und Ziad Jarrahs an den Anschlägen des 11. September 2001 gibt. Ich würde es mir vorwerfen, wenn ich den deutschen Behörden diese Erkenntnis vorenthielte. In einer demokratischen Grundordnung gehört es zu den bürgerlichen Pflichten, mutmaßliche Straftaten von so erheblichem Ausmaß anzuzeigen und damit Licht in eine Affaire zu bringen, die die Öffentlichkeit weltweit beschäftigt.
Es geht hier nicht um eine begrenzte Straftat. Die gesellschaftliche Relevanz der vorliegenden Anzeige gründet sich darauf, dass die kontinuierliche, nahezu systematische Verbreitung unbewiesener Schuldzuweisungen gegen drei strenggläubige Muslime, die in Hamburg studierten, zur Verunglimpfung des Islams und zu einem Generalverdacht gegen Muslime beiträgt. Diese fortwährende vorbehaltslose Verbreitung von unbewiesenen Schuldzuweisungen gegen Muslime nährt täglich Angst vor ihnen und erzeugt negative Gefühle von Abneigung, ja Hass. Eine labile Person wie der Norweger Anders Breivik wurde dadurch zu einem Massenmord motiviert. Natürlich bleibt dies auch nicht ohne Einfluss auf die Innen- und Außenpolitik Deutschlands.
Ich vertraue darauf, dass die deutsche Staatsanwaltschaft Verletzungen des Strafgesetzes mit so weitreichenden Folgen unparteiisch und prompt verfolgt. In diesem Fall besteht unbestreitbar eine gesellschaftliche Notwendigkeit, der Verbreitung von unwahren oder unbewiesenen Beschuldigungen gegen Muslime auch mit den rechtlichen Mitteln des Rechtsstaats entgegenzutreten.
Ich bitte, mir den Eingang dieses Schreibens zu bestätigen und mich über die getroffenen Verfügungen zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Elias Davidsson
Beiliegend
Anlage A: Liste der angezeigten Personen
Anlage B: Elias Davidsson: Haben islamistische Terroristen am 11. September 2001 Flugzeuge entführt?