Strafmaß-Kalkulator, 237.167 Jahre Knast für Uli Hoeneß minus Boni
Strafmaß-Kalkulator, 237.167 Jahre Knast für Uli Hoeneß minus Boni
Quelle: QPress
Justiti-Aas Horrorshow: Passend zum Fall Hoeneß kommt eine weitere Verurteilung aus dem züchtigeren Teil Deutschlands (Magdeburg), die uns einiges hinsichtlich der in Deutschland gelebten Urteilspraxis der Justiz verraten kann. Die Verhängung von drakonischen Strafen ist ohnehin eine hohe Kunst, die außer den Justiz–Waisen-Weisen kaum jemand beherrscht und ein ungeheures Fingerspitzengefühl erfordert. Das Beispiel aus Magdeburg wirft darüber hinaus ein schönes Schlaglicht auf den bestehenden Generationenkonflikt durch den Einfluss des würdigen Alters auf das Strafmaß.
Schildern wir zunächst den Vergleichsfall. Ein sechzehnjähriger Jugendlicher, aus völlig kaputten Familienverhältnissen, wird auffällig als notorischer Schwarzfahrer. Ewig kein Geld in der Tasche und dennoch von A nach B kommen wollen, aber eben nicht zu Fuß. Wir erahnen schon das Ausmaß der kriminellen Energie und er Katastrophe die sich da anbahnte. Und so geschah es dann auch. Um nichts gekümmert, auf alles gesch¡ssen, wird ein Haftbefehl erlassen und oh Wunder die Polizei greift den Jugendlichen tatsächlich auf und liefert ihn sofort im Knast ab. Der Haftbefehl lag schon vor und für seine notorische Schwarzfahrerei gab es satte 2 Jahre und 10 Monate (also 34 Monate) Haft. Der besagte Fall wurde zeitgleich, als passende Referenz zum Fall Uli Hoeneß berichtet und an dieser Stelle notiert: 16-jähriger Schwarzfahrer muss fast drei Jahre ins Gefängnis … [WAZ].
In der Zwischenzeit überschlagen sich die großen Medien und feiern das ach so gerechte Urteil gegenüber unserem Fußball-Wurstfabrikanten vom FC Bayern München. Man zitiert alle möglichen Quellen und Vergleichsfälle und kommt einhellig zu dem Schluss, dass die 3 Jahre und 6 Monate für Uli Hoeneß im Mittelfeld liegen, also absolut nichts besonderes sind. Die Medien geben sich darüber hinaus große Mühe den Ball flach zu halten. Jetzt geht es scheinbar darum schnell vergessen zu machen und für die heile Welt der Sternchen keinen weiteren Schaden eintreten zu lassen. Wie auf Zuruf kommt nun auch noch die finale Flanke von der Staatsanwaltschaft München, der Verzicht
aufs Rückspiel auf die Revision. Das Gehäuse ist total leer. Justitia liegt vor Schmerz gekrümmt, mit schweren Image-Verletzungen irgendwo im Elfmeter-Raum hilflos herum … schon wie tot. Weitere Bastionen gibt es nicht mehr und flugs hat sich das güldene Recht noch ein schnelles Eigentor geschossen. Hurra, aber wenigstens ein Tor in dieser öden Geschichte.
Soviel zu dem ohnehin schon breitgetretenen Hoeneß-Käse. Machen wir kurzen Prozess Vergleich anhand des eingangs geschilderten Falles. Der in der Tabelle aufgeführte Schaden ist natürlich völlig frei angenommen aber durchaus realistisch, betrachtet man, dass der öffentliche Nahverkehr ob mit oder ohne Schwarzfahrer, stets unterwegs ist. Unterstellen wir der Einfachheit halber, dass der real eingetretene Schaden durch diesen jugendlichen Schwarzfahrer 340 € betragen hat. Dafür kassierte er 34 Monate Haft. Pro Monat sitzt er 10 Euro Schaden ab. Übertragen wir dies spontan auf Uli Hoeneß, wären da rund 2,8 Millionen Monate Gefängnis fällig. Natürlich wissen wir dass es schwer fällt diesen Zeitraum wirklich zu erleben. Also müssen wir uns das Ganze wieder realistisch zurecht rücken und haben unseren eigenen Strafmaß-Kalkulator dafür einmal angeworfen.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein 16 jähriger Jugendlicher ohnehin in seinem Leben noch nichts hat leisten können, also es dort keine strafmildernden Umstände oder anderweitigen Pluspunkte gibt, sieht dies bei einem gestandenen Sechziger natürlich völlig anders aus. Um ein wenig den Überblick zu behalten, rechnen wir in der Tabelle bei Uli Hoeneß dann nur noch in Jahren weiter. Bei absoluter Gleichbehandlung wären für Uli Hoeneß damit 237.167 Jahre Haft drin gewesen. Utopisch, klar! Jetzt sehen wir uns aber mal an wie man mit entsprechenden Lebensleistungen und gutem Renommee auf das aktuelle Strafmaß kommen kann. Alles keine Kunst, wenn man weiß wie es geht.

Dann dürfen wir seine Bemühungen um die Selbstanzeige nicht vergessen, nachdem ihm offenbar irgendwer gesteckt hat, dass da was auf ihn zukommt. Dafür gerne noch einmal 60 Jahre Nachlass. Letztlich müssen auch seine Verdienste um ein zeitiges (publikumfreundliches) Spielende, durch den Abpfiff seiner Anwälte vor der Revision, anständig gewürdigt werden. Und siehe da, am Ende kommen wir tatsächlich auf das verhängte Strafmaß Von 3,50 Jahren (3 Jahre und 6 Monate). Brutto versteht sich! Der Freigang wird schon geplant und selbst eine „Halbzeit“ ist kein Tabuthema mehr, obgleich er noch nicht einmal eingerückt ist. Wer da wohl die psychologischen Vorarbeiten geleistet hat?
Daraus schließen wir unmissverständlich, dass unser Rechtssystem völlig korrekt und zuverlässig funktioniert und auch die sozialen Komponenten in hinreichendem Maße bei unserer Justiz stets Berücksichtigung finden. Sieht man jetzt allerdings einmal auf den sechzehnjährigen schwarzfahrenden Schwerstverbrecher zurück, betrachtet dazu die durchschnittlichen Haftkosten pro Tag und Gefangenen, von derzeit rund 100 Euro pro Tag … [Berliner Zeitung 2008], dann kommt Nachdenklichkeit auf … und satte Kosten für die Inhaftierung des 16-jährigen von 102.000 Euro. Hoeneß hätte sich das aus der Portokasse leisten können, aber der Steuerzahler? Schon wieder beschissen! Hätte man ihm stattdessen für ein Prozent des Geldes über denselben Zeitraum ein Nahverkehrsticket beschafft und darüber hinaus zu ein wenig sozialem Engagement verpflichtet, wäre dies nicht nur billiger gewesen, sondern hätte wahrscheinlich auch einen besseren Effekt gehabt.
Aber so hat jetzt wenigstens alles seine beste öffentliche Ordnung und Uli Hoeneß alsbald seine Ruhe in einem edlen, karg geweißten Einzelzimmer mit frisch gesiebter Luft … will man ihm doch die pöbelige Bagage einer Gruppenzelle im Gefängnis nicht wirklich zumuten.