V-Mann in Deutschland stiftet “islamistischen” Terror an
13.11.2010 / Inland / Seite 1
Peinliche Pleite im Antiterrorkampf
Im Fall des vor einer Woche im Saarland festgenommenen islamischen
Terrorverdächtigen stehen die Sicherheitsbehörden anscheinend vor einem
Desaster. Der 18jährige aus Neunkirchen wurde möglicherweise von einem
V-Mann dazu angestiftet, per Videobotschaften Anschläge in Deutschland
anzudrohen. Dies gehe aus den Ermittlungsakten hervor, sagte der Anwalt des
Beschuldigten, Christian Kessler. Generalstaatsanwaltschaft und
Landeskriminalamt wollten den Vorwurf nicht kommentieren. Allerdings sei der
Einsatz von Informanten bei Ermittlungen gegen radikale Islamisten ein
zulässiges Mittel der Strafverfolgung und durch höchstrichterliche Urteile
gedeckt, betonte Generalstaatsanwalt Ralf-Dieter Sahm am Freitag.
Laut Rechtsbeistand Kessler geht aus den Ermittlungsakten eindeutig hervor,
daß ein V-Mann der Polizei auf seinen Mandanten angesetzt gewesen sei.
Dieser Beamte habe Ende September in einer Moschee in Neuenkirchen Kontakt
zu dem Jugendlichen aufgenommen. Es falle auf, daß die Drohvideos erst
danach produziert und auf der Internetplattform Youtube veröffentlicht
worden seien. Der Rechtsanwalt sagte weiter, den Akten zufolge handele es
sich bei einer zweiten Person, die in einem der drei Videos zu sehen ist, um
den V-Mann. Damit habe dieser rechtliche Grenzen überschritten, denn die
Informanten dürften keine Straftaten begehen oder zu solchen anstiften,
sagte Kessler.
Der Anwalt des jungen Mannes will Anfang kommender Woche Haftbeschwerde
einreichen. Sein Mandant habe eingeräumt, für die Anschlagsdrohungen per
Videobotschaft verantwortlich zu sein. Es bestehe also keine
Verdunklungsgefahr.
Ein Sondereinsatzkommando der Polizei hatte den Mann aus Kamerun am
vergangenen Freitag festgenommen. Zuvor hatte dieser in Videoclips mit
Bombenanschlägen gedroht, falls der inhaftierte Daniel Schneider, ein
Mitglied der terroristischen »Sauerland-Gruppe«, nicht freigelassen werde.
(dapd/jW)