So verletzt der Journalist Bernd Mathieu das Strafgesetz
So verletzt der Journalist Bernd Mathieu das Strafgesetz
Am 31. Dezember 2016 schrieb der Journalist Bernd Mathieu in der Aachener Zeitung:
“Was nach dem Anschlag in Berlin dem Mörder Anis Amri an Europadurchreise möglich war, ist ein unfassbares Defizit nationaler und internationaler Zusammenarbeit.”
Ob Herr Mathieu diesen Satz aus Ignoranz, Bequemlichkeit oder Tücke äußerte, sei vorerst dahingestellt.
Anis Amri als Mörder zu bezeichnen, sogar bevor die Ermittlungen abgeschlossen waren, ist im Sinne des Strafrechts § 186 eine üble Nachrede, sowie eine grobe Verletzung der Ziffern 1, 2 und 13 des deutschen Pressekodex. Denn weder für die Teilnahme Amris in der Ermordung von 12 Menschen am Breitscheidplatz in Berlin, für seine Fähigkeit, einen 40 Tonnen schweren Laster durch Berlin ohne Zwischenfälle zu steuern, noch für seinen Wunsch, sein eigenes Leben zu riskieren, gibt es hinreichende Beweise. Keine dazu befugte Instanz hat Amri wegen einer Mordtat für schuldig gesprochen. Für ihn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung (siehe mein Buch „Der gelbe Bus“, Zambon Verlag, 2018).
Ich rufe Herrn Mathieu im Namen der Wahrheit und der Gerechtigkeit dazu auf, seine Aussage zurückzuziehen und sich für diese öffentlich zu entschuldigen. Die Familie des unrechtmässig beschuldigten Anis Amri sowie die allgemeine Öffentlichkeit in Deutschland können eine solche Entschuldigung erwarten.
Ich rufe auch die Redaktion der Aachener Zeitung dazu auf, die hier angeführten Aussagen von Herrn Mathieu zu rügen und ihn aufzufordern, sich zu entschuldigen.